Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/107: Verordnung des EVD über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels. Verordnung des EVD über Studiengänge, Nachdiplomstudien und Titel an Fachhochschulen. Verordnung über Aufbau und Führung von Fachhochschulen · 6 Seiten

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I. Teilrevision der Verordnung des EVD über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels (SR 414.711.5)

1. Ausgangslage

Die Übergangsbestimmung B Abs. 1 lit. c zur Änderung des Fachhochschulgesetzes vom 17. Dezember 2004 (in Kraft seit dem 5. Oktober 2005, FHSG; SR 414.71) hält fest, dass das Departement die Einzelheiten des nachträglichen Erwerbs des Fachhochschultitels (nachfolgend: NTE-FH) von nach bisherigem Recht verliehenen Titeln in den Fachbereichen Gesundheit, soziale Arbeit und Musik, Theater und andere Künste (GSK) regelt. Für die Fachbereiche nach Art. 1 lit. a-f und nach Art. 1 lit. h-k FHSG sind die Erwerbsvoraussetzungen für den NTE-FH bereits festgelegt. Der Fachbereich Gesundheit ist der einzige Fachbereich, in dem der NTE-FH noch nicht geregelt ist.

Beim NTE-FH findet eine Umwandlung in altrechtliche FH-Titel und nicht in die neuen Bachelortitel statt (Art. 7 Abs. 1 der vorliegenden Verordnung des EVD über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschultitels). Personen, die ein Fachhochschuldiplom nach altem Recht erworben haben, mithin auch Personen mit einem nachträglich erworbenen Fachhochschultitel, können ab dem 1. Januar 2009 zusätzlich den Bachelortitel führen (vgl. Übergangsbestimmung B Abs. 1 der Fachhochschulverordnung; SR 414.711).

Wie in den andern Fachbereichen zielt der NTE-FH im Fachbereich Gesundheit namentlich darauf ab, die berufliche Mobilität der Berufstätigen zu erhöhen und den Zugang zu weiterführenden Studiengängen im In- und Ausland zu verbessern.

Die Regelung und Überwachung der Gesundheitsberufe, die Gegenstand des NTE-FH sind, oblagen dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK), erstmals 1976 auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Kantonen und dem SRK. Auch wenn die Ausbildungen in den Gesundheitsberufen über die Jahre weiter entwickelt wurden, sind das Profil der Ausbildung und das Berufsfeld im Wesentlichen gleich geblieben.

Bereits heute weist der NTE-FH in den einzelnen Fachbereichen unterschiedliche Regelungen auf. Im Fachbereich Gesundheit gibt es eine Reihe weiterer fachspezifischen Besonderheiten, die sich auf die Regelung des NTE-FH auswirken:

• Bei den Berufen im Fachbereich Gesundheit handelt es sich durchwegs um reglementierte Berufe, d.h. die Berufsausübung ist an einen entsprechenden anerkannten Berufsabschluss gebunden.

• In der Haute école spécialisée de Suisse occidentale (HES-SO) werden die Studiengänge in Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und für Hebammen (Entbindungspfleger) sowie in der Pflege seit Herbst 2002 auf FH-Stufe angeboten. Die anderen Fachhochschulen bieten seit dem Herbst 2006 Studiengänge im Fachbereich Gesundheit auf FH-Stufe an. Ab Herbst 2009 werden die Studiengänge in Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung sowie für Hebammen (Entbindungspfleger) ausschliesslich auf FH-Stufe angeboten.