Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/112: Entwurf zur Teilrevision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) · 60 Seiten
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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung
Audition ordonnance sur l'assurance-maladie
Medikamente Médicaments
Generell / En général
Hinweise, Kritiken, Vorschläge, Anträge Verfasser Observations, critiques, suggestions, propositions Auteurs
Zustimmung. OW, SO,
VS, ZG, ZH Auch im Bereich der Preisfestsetzung von neuen, patentgeschützten Präparaten BS besteht ein Handlungsbedarf. Wenn das übrige Preisgefüge wie vorgesehen stärker
unter Druck kommt, ist davon auszugehen, dass versucht wird, diese Regelungen
durch sogenannte Scheininnovationen zu unterlaufen. Von einer solchen ist auszu-
gehen, wenn der Zusatznutzen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum
Mehrpreis steht.
Zustimmung. CSP, FDP Die erwarteten Kosteneinsparungen sind sicher zu begrüssen. Die Grünen plädie- Grüne ren indessen für griffigere Massnahmen auf Gesetzesebene: Mit der Erleichterung
von Parallelimporten könnten weit höhere Kosteneinsparungen realisiert werden.
Die vorgeschlagenen Massnahmen gehen zwar in die richtige Richtung, sind aber SP keineswegs ausreichend. Das Sparpotenzial ist damit bei weitem nicht ausge-
schöpft.
Deshalb fordert die SP weitere preissenkende Massnahmen:
- Erweiterung des Länderkorbs für Preisvergleiche: Alle Nachbarländer sind
gleichwertig zu berücksichtigen und nicht nur subsidiär.
- Häufigere Überprüfung: Die Preise sind zusätzlich zum Überprüfungsrhythmus
von 15 und 2 Jahren 5 Jahre nach Aufnahme in die SL zu überprüfen, dies auch
bei Originalpräparaten ohne Indikationserweiterung.
- Parallelimporte auf patentgeschützte Medikamente sind zuzulassen.
- Die WZW-Kriterien sind strenger anzuwenden, damit Scheininnovationen und
der damit verbundenen Umsteigeteuerung entgegengewirkt werden kann.
Vorgeschlagene Massnahmen zielen grundsätzlich in die richtige Richtung, sind SBV jedoch zu wenig konsequent. Um Generika tatsächlich zu fördern, muss der Ent-
schädigungssatz für das Medikament auf den Preis des Generikums gesenkt wer-
den. Diese Massnahme hätte wohl zur Folge, dass die Anbieter der Originale den
Preis für diese ebenfalls senken würden, sobald ein Generikum kassenpflichtig
würde. Der Patient wäre grundsätzlich frei, das Generikum oder das Originalprä-
parat zu wählen, er müsste aber die Preisdifferenz zwischen Originalpräparat und
Generikum selber tragen.
Zustimmung. SGB,
SGV Ritiene tuttavia che andrebbe incentivato maggiormente il ricorso ai medicamenti ACSI generici. Ritiene che si dovrebbe introdurre l’obbligo, per i fornitori di prestazioni,
di prescrivere il medicamento meno caro e non, come succede attualmente, unica-
mente l’obbligo di informare il paziente che esiste un farmaco generico, obbligo il
cui rispetto à difficilmente verificabile.
Il conviendra de prendre des dispositions pour permettre aux pharmaciens de gérer Centre leurs stocks et leur donner à temps l’information nécessaire qui leur évitera de fai- Patronal re les frais des baisses de prix.