Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/112: Entwurf zur Teilrevision der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) · 60 Seiten

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Anhörung Verordnung über die Krankenversicherung

Audition ordonnance sur l'assurance-maladie

On peut se demander à qui profite, mis à part à l’industrie pharmaceutique, le FRC maintien de certains médicaments en co-marketing sur la liste des spécialités (LS),

puisque le médicament original y figure aussi, ainsi que les génériques?

Les murs de nos villes se couvrent de publicité indirecte sur des médicaments LS,

publicité faisant croire à des campagnes de prévention de l’OFSP. Il serait ainsi

nécessaire d’instaurer une réglementation distinguant les publicités sur des médi-

caments et l’information.

Die Anreize zum vermehrten Gebrauch von Generika ist noch immer ungenügend. kf Forderungen der SKS: SKS

- Bei der Preisfestsetzung strengere Massstäbe (Scheininnovationen).

- Nur Medikamente mit zusätzlichem Nutzen oder gleichem Nutzen und tieferen

Preisen.

- Originalpräparate von der SL streichen, wenn WZW ihrer Generika erwiesen

ist.

- Länderkorb erweitern: Alle Nachbarländer.

- Preise für Generika im Vergleich zu den Nachbarländern zu hoch.

- Wirksame Massnahmen zur Förderung von Generika: Verantwortlichkeit der

Fachleute muss unbedingt geklärt werden.

Zustimmung. FMH Pas de remarques à faire sur les modifications proposées car elles sont la suite lo- GRIP gique du Protocole.

Bezüglich der Preise ist es nicht verständlich, wieso nach Ablauf eines Patents ein H+ Originalpräparat von der sozialen Krankenversicherung zu einem höheren Preis

vergütet werden soll als ein Generikum.

Zwei Problemkreise:

1. Originalpräparate und Generika unterscheiden sich im Spitaleinkauf oft nicht

oder nur unwesentlich. Es ist deshalb nicht einsichtig, wieso Patienten neu für Originalpräparate einen höheren Selbstbehalt zahlen sollten.

2. Spitäler bevorzugen, aus Gründen der Patientensicherheit und Qualität für ein

einzelnes Präparat möglichst alle Handelsformen von einer Firma zu beziehen.

Spitalhandelsformen werden aber von Generikaherstellern selten angeboten.

H+ schlägt deshalb vor, dass die SL-Preise der identischen Handelsformen von

Generika und Originalpräparaten der gleichen Indikation auch gleich vergütet

werden.

Der Einsatz von Generika darf patientenindividuelle Bedürfnisse nicht ausser Acht PKS lassen. In diesem Sinne ist die Überprüfung der Medikamente auf die WZW-

Erfordernisse zu differenzieren. Im Übrigen einverstanden.

Mit den vorgesehenen Änderungen im Rahmen der Teilrevision der KVV wird Pulsus wiederum der falsche Weg beschritten, indem die Regelungsdichte im Bereich der

Medikamentenpreise erneut erhöht wird. Auf die Festlegung von Preisen soll ver-

zichtet werden. Die Preisbildung ist letztlich das Resultat des Marktes. Die Leis-

tungserbringer sind heute aus „Patientenschutz“ verpflichtet, nur ganze Medika-

mentenpackungen abzugeben. Dies bedeutet nichts anderes als eine staatlich ver-

ordnete Leistungsausweitung. Ebenso ist die Rolle der Swissmedic zu überdenken.

Mit der Freigabe der Medikamente mit dem Verzicht auf Swissmedic wird freier

Markt geschaffen, der auch die Frage von Indikationen der einzelnen Medikamen-

te obsolet machen wird. Völlige Freigabe des Medikamentenverkaufs.

Bezüglich der Medikamentenabgabe (Generika) hält die SSO dafür, dass die indi- SSO viduellen Bedürfnisse von Patienten wie Empfindlichkeit, Allergien etc. nicht aus-

ser Acht gelassen werden dürfen. Nicht jedes Generikum ist ein 100%er Ersatz