Vorlage
Vernehmlassung 2005/133: Anpassung der Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (VWIS) im Rahmen des Gesetzgebungsprojekts BWIS I · 7 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (VWIS)
Änderung vom … (Entwurf vom 298.32.06)
Der Schweizerische Bundesrat
verordnet:
I
Die Verordnung vom 27. Juni 20011 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit wird wie folgt geändert:
Ingress
gestützt auf die Artikel 5 Absatz 2, 11 Absatz 1, 17 Absatz 1, 24a, Absätze 7 und 8, 26 Absatz 3 sowie 30 des Bundesgesetzes vom 21. März 19972 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (Gesetz),
Art. 8 Abs. 1 Bst. f
1 Die Kantone und die in Artikel 13 des Gesetzes genannten Behörden und Amtsstellen erstatten dem DAP unaufgefordert Meldung über Informationen und Erkenntnisse in den folgenden Bereichen:
f. Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen.
Art. 17a Sicherstellung, Einziehung und Vernichtung von
Propagandamaterial
1 Die sicherstellende Behörde übermittelt das Propagandamaterial umgehend an den DAP und informiert diesen über die Umstände der Sicherstellung sowie über die beteiligten Personen und Firmen.
2Propagandamaterial wird eingezogen, wenn der Aufruf zur Gewalt hinreichend konkret und ernsthaft ist.
3 Das eingezogene Material wird vernichtet, sofern es nicht zu Instruktionszwecken verwendet werden kann.
Gliederungstitel vor Artikel 21a
SR ..........
1 SR 120.2
2 SR 120 2005–......