Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/17: Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GStG) · 64 Seiten

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5 Verhältnis zum europäischen Recht

Das Gaststaatgesetz betrifft das europäische Recht nicht. Soweit ein indirekter Bezug zu gewissen Bestimmungen des europäischen Rechts besteht, was namentlich im Bereich der Sozialversicherungen der Fall ist, stimmt das Gaststaatgesetz mit dem europäischen Recht überein.

6 Verfassungsmässigkeit

Der Gesetzesentwurf stützt sich auf die allgemeine Zuständigkeit des Bundes im Bereich der auswärtigen Angelegenheiten (Art. 54 Abs. 1 BV).