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Vernehmlassung 2005/17: Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GStG) · 17 Seiten
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Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GStG)
von
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung1;
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …,
beschliesst:
1. Kapitel: Gegenstand
Art. 1
1Dieses Gesetz regelt, im Bereich der Gaststaatpolitik:
a. die Gewährung von Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen;
b. die Gewährung von finanziellen Beiträgen und die Durchführung weiterer Unterstützungsmassnahmen.
2Die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie die finanziellen Beiträge, die sich aus dem Völkerrecht oder anderen Bundesgesetzen ableiten, bleiben vorbehalten.
2. Kapitel: Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen
1. Abschnitt: Begünstigte
Art. 2
1Der Bund kann folgenden institutionellen Begünstigten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen gewähren:
SR ..........
1 SR 101 2005–......