Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/26: Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSIG) · 9 Seiten
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1. Einleitung
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) ist die Aufsichtsbehörde des Bundes auf dem Gebiet der Kernenergie. Sie beaufsichtigt die schweizerischen Kernanlagen in Bezug auf die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz. Organisatorisch ist die HSK heute ein Teil des BFE. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf über das ENSI soll die HSK rechtlich verselbständigt werden.
Mit Beschluss vom 21. Dezember 2005 ermächtigte der Bundesrat das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), eine Vernehmlassung zum Entwurf eines Bundesgesetzes über das Eidg. Nuklearsicherheits-Inspektorat durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 31. März 2006. 72 Stellungnahmen wurden eingereicht.
Eingeladene Vernehmlassungs- Nicht teilnehmer eingeladene Total
Vernehmlassungs- Stellungnahmen Total Eingegangene teilnehmer eingeladen Stellungnahmen Kantone 26 25 025
Parteien 15 4 15
Eidg. Kommissionen 3 1 01
Elektrizitätswirtschaft 4 3 58
Energiepolitische 3 3 47
Organisationen Umweltschutz- 2 1 12
Organisationen Fachorganisationen und weitere 11 7 1724
Vernehmlassungsteilnehmer TOTAL 64 44 2872
2. Allgemeine Bemerkungen
Die rechtliche Verselbständigung der HSK wird von den meisten Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. Kontrovers beurteilt wird vor allem die Auflösung der KSA (s. Bemerkungen zu Art. 22).
2.1 Kantone
25 Kantone stimmen der Überführung der HSK in das ENSI zu. Ein Grossteil von Ihnen beantragt jedoch eine Reihe von Änderungen der Gesetzesvorlage. Ein Kanton hat sich zur Vorlage nicht geäussert.
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