Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/26: Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSIG) · 9 Seiten

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2.7 Fachorganisationen und weitere Vernehmlassungsteilnehmer

Eine Mehrheit der Fachorganisationen und der weiteren Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst die Bestrebungen, die HSK rechtlich zu verselbständigen. Der SBV verlangt, dass die Überführung der HSK in eine öffentlich-rechtliche Anstalt kostenneutral erfolge. Eine Erhöhung der Energiepreise für die Konsumentinnen und Konsumenten und damit auch für die landwirtschaftliche Produktion werde vom SBV nicht toleriert. Ein Vernehmlassungsteilnehmer (G. Ségal) befürchtet, dass das ENSI nicht die nötige Unabhängigkeit haben und die nukleare Sicherheit abnehmen werde. Die meisten Vernehmlassungsteilnehmer verlangen in verschiedenen Punkten eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs.

3. Wesentliche Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1:

Absatz 1: Die grosse Mehrheit der Vernehmlasser begrüsst die vorgesehene Lösung mit der Überführung der HSK in eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Einige geben zu bedenken, dass die Aufsichtsbehörde durch die Auslagerung in den dritten Kreis an Macht und politischer Unterstützung verliere. SES und sortir du nucléaire sprechen sich für einen Verbleib der Aufsichtsbehörden in der Zentralverwaltung aus. Für sie ist jedoch eine Verlegung der Aufsichtsbehörde in ein anderes Bundesamt bzw. Departement nötig. Der Kanton Basel-Landschaft und die KSA beantragen eine Überprüfung der Auslagerung in den dritten Kreis. Der SVTI bemängelt, dass eine Überführung in den 4. Kreis nicht überprüft wurde, obwohl diese in besonderem Masse geeignet wäre, die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde zu gewährleisten.

Absatz 3: Einige Vernehmlasser fordern, die Aufhebung bzw. Anpassung dieses Absatzes, da das ENSI so gestaltet sein müsse, dass die Nuklearsicherheit im Vordergrund stehe und nicht "betriebswirtschaftliche Grundsätze" (BS, BL, SPS, Greenpeace).

Zu Artikel 2:

Einige Kantone bemängeln, dass das ENSIG oft zu wenig klar zwischen den Aufgaben des BFE und des ENSI unterscheide (NE, GE, JU). Die Kantone BS und BL verlangen, dass sich die Aufgaben des ENSI auf den Nuklearbereich beschränken sollen. KSA und SES fordern zudem, es sei explizit festzuhalten, dass der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz Vorrang gegenüber finanziellen Erwägungen zukomme. Die SGK verlangt die Auflistung aller Bestimmungen, welche Aufgaben der Aufsichtsbehörde betreffen.

Zu Artikel 3:

Die Erstellung von Gutachten für ausländische Behörden dürfen zu keiner Verzögerung bei der Wahrnehmung der sonstigen Aufgaben führen (Elektrizitätswirtschaft, Nuklearforum Schweiz, SGK, economiesuisse). Auch müsse explizit vorgesehen werden, dass keine Interessenkonflikte entstehen (NE). Das IGE verweist darauf, dass die Gutachtenerstellung zu kostendeckenden Preisen erfolgen sollte.

Zu Artikel 4:

Anstelle des Direktors bzw. der Direktorin sollte die gesamte Direktion als Organ bezeichnet werden (Elektrizitätswirtschaft, Nuklearforum Schweiz, economiesuisse, SATW).

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