Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/26: Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat (ENSIG) · 9 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

Für die meisten Kantone kann mit der Gesetzesvorlage eine institutionelle Unabhängigkeit des ENSI von wirtschaftlichen Interessen und vom politischen Prozess erreicht werden. Im Weiteren halten die Kantone fest, dass das Hauptziel des ENSIG nach wie vor die Sicherstellung der nuklearen Sicherheit sein muss. Dafür müsse das ENSI finanziell unabhängig sein.

2.2 Eidgenössische Kommissionen

Nach Auffassung der KSA muss der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz oberste Priorität zukommen. Die nukleare Aufsicht sei für die Schweiz auf Grund des grossen Gefährdungspotenzials von Kernanlagen von vitalem Interesse. Die KSA kommt zum Schluss, dass der Entwurf zum ENSIG noch zahlreiche Lücken und Ungereimtheiten aufweise und deshalb überarbeitet werden müsse.

2.3 Parteien

CVP, FDP und SVP begrüssen den Gesetzesentwurf. Mit dem ENSIG werde eine unabhängige und internationalen Standards entsprechende Aufsichtsbehörde geschaffen. Für die SPS hat die nukleare Sicherheit Vorrang vor allen Effizienzüberlegungen oder betriebswirtschaftlichen Kriterien. Die Aufsicht gemäss Kernenergiegesetzgebung müsse durch eine fachkundige amtliche Behörde wahrgenommen werden. Diese müsse insbesondere finanziell und von Nutzungs- und Wirtschaftaspekten der Kernenergie unabhängig sein.

2.4 Elektrizitätswirtschaft

Die Elektrizitätswirtschaft (swisselectric, swissnuclear, VSE, Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt, BKW, AXPO, ZWILAG und Nagra) begrüsst die Bestrebungen des Bundes, die Autonomie der HSK zu stärken, und beurteilt den Vernehmlassungsentwurf als gute Ausgangsbasis. Es bedürfe jedoch noch einiger Korrekturen, damit die Elektrizitätswirtschaft dem Gesetzesvorschlag zustimmen könne.

2.5 Energiepolitische Organisationen

Die energiepolitischen Organisationen (Energieforum Schweiz, Energieforum Nordwestschweiz, Nuklearforum Schweiz, aves, SES, sortir du nucléaire) begrüssen die beabsichtigte Schaffung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde. Sie verlangen jedoch in verschiedenen Punkten eine Anpassung des Gesetzesentwurfs. Für die SES ist es fraglich, ob die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde mit der im ENSIG-Entwurf vorgesehenen Struktur gewährleistet ist, zumal die Funktionsentflechtung nicht vollständig sei und gleichzeitig die heutige KSA aufgelöst werden soll. Nach Ansicht der SES muss der Gesetzesentwurf noch einmal überarbeitet werden. Für die ADER ist erforderlich, dass die Mitglieder des ENSI-Rats völlig unabhängig seien und nicht aus Kreisen stammen, die ein Interesse am Bau neuer Kernkraftwerke haben.

2.6 Umweltschutzorganisationen

Nach Meinung der Umweltschutzorganisationen wird mit dem vorgesehenen Gesetzesentwurf die Aufsicht im Bereich der Kernenergie eingeengt, von jeglicher öffentlicher Kontrolle abgeschottet und noch weitergehend als heute der Nuklearindustrie und den ihr nahe stehenden Fachleuten überlassen. Greenpeace fordert daher, den Gesetzesentwurf zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten. Für die Organisation écologie libérale wird die nukleare Sicherheit reduziert. Die Organisation verlangt daher die Überarbeitung der Vorlage.

3/9 C:\Program Files\FileNET\IDM\Cache\2006092013245900001\ENSIG, Auswertungsbericht.doc