Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/35: Verfassungsbestimmung und Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 49 Seiten
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1. Ausgangslage
Mit der Motion Plattner vom 1. Dezember 1998 wurde der Bundesrat beauftragt, ein Bundesgesetz über die medizinische Forschung am Menschen zu erarbeiten. Die Motion wurde im März 1999 vom Ständerat und im März 2000 vom Nationalrat angenommen. Aufgrund politischer Dringlichkeit wurde zunächst das Bundesgesetz über die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen erarbeitet und in Kraft gesetzt. Im Dezember 2003 wurde mit der Erarbeitung des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen begonnen.
Die neue Verfassungsbestimmung weist dem Bund eine umfassende Zuständigkeit zur Regelung der Forschung am Menschen im Gesundheitsbereich zu und legt die zentralen Grundsätze fest. Basierend auf dieser Verfassungsbestimmung soll das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG) die Forschung am Menschen einheitlich, umfassend und abschliessend regeln. Dabei wird von einem weiten Verständnis von "Forschung am Menschen" ausgegangen, d.h. neben der Forschung an Personen wird auch die Forschung mit biologischem Material und an Personendaten, an verstorbenen Personen sowie die Forschung mit Embryonen und Föten geregelt1.
Die Vernehmlassung zu den Entwürfen der Verfassungsbestimmung und des Gesetzes wurde mit Beschluss des Bundesrates am 1. Februar 2006 eröffnet und endete am 31. Mai 2006. Insgesamt wurden 182 Vernehmlassungsteilnehmende eingeladen. Darunter fallen die Kantonsregierungen, die interkantonalen Organisationen, das Fürstentum Liechtenstein, 17 Parteien, 2 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden und Städte, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft und 126 interessierte Organisationen. Auf Wunsch von nicht begrüssten interessierten Kreisen wurden 6 weitere Organisationen nach dem 1. Februar 2006 in die Liste der Vernehmlassungsadressatinnen und -adressaten aufgenommen, so dass gesamthaft 188 Vernehmlassungsteilnehmende begrüsst wurden.
161 Stellungnahmen sind eingegangen. 6 Vernehmlassungsteilnehmende haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet, weil sie sich nicht von den Vorlagen betroffen fühlen. 153 Stellungnahmen beziehen sich auf den Entwurf des Humanforschungsgesetzes. Darunter befinden sich u.a. sämtliche Kantone, 9 Parteien, 40 Institutionen, die biomedizinische Forschung betreiben bzw. diese vertreten, 7 Stellungnahmen aus den Bereichen Sozialwissenschaften und Psychologie, 10 aus der Wirtschaft und 11 Patientenorganisationen.
Von den 155 inhaltlichen Stellungnahmen beziehen sich insgesamt 137 auch auf den Entwurf der Verfassungsbestimmung.
Zusätzlich zur Vernehmlassung wurde vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ein KMU-Test2 durchgeführt, bei dem 18 im Biotechnologiesektor tätigen Unternehmen zum Gesetzesentwurf befragt wurden. Die Resultate sind im vorliegenden Bericht mitberücksichtigt.
1.1 Verzichte, Anschlüsse und Unterstützungen
SGV, SGED, SVR, santé und DLV verzichten explizit auf eine Stellungnahme, weil sie sich nicht von der Vorlage betroffen fühlen.
Folgende Vernehmlassungsteilnehmende schliessen sich der Stellungnahme anderer Organisationen an und werden (mit Ausnahme der Übersichtstabellen) im Folgenden nicht mehr explizit erwähnt:
1 Ausnahme ist die Forschung an Embryonen in vitro. Diese wird im Stammzellenforschungsgesetz geregelt.
2 http://www.seco.admin.ch/imperia/md/content/standortfoerderung/unternehmenundfinanzierung/104.pdf