Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2005/37: Ausführungsbestimmungen zu den verstärkten flankierenden Massnahmen zur erweiterten Personenfreizügigkeit · 49 Seiten

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Bericht

1 Übersicht

Im Rahmen der Revision der flankierenden Massnahmen und den damit verbundenen Gesetzesänderungen hat das Eidgenössische Volkwirtschaftsdepartement zu einer konferenziellen Vernehmlassung zum Entwurf der Vollzugsbestimmungen des Entsendegesetzes, des Arbeitsvermittlungsgesetzes und des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer eingeladen. Die konferenzielle Vernehmlassung wurde durch schriftliche Stellungnahmen, die in diesen Bericht ebenfalls Eingang gefunden haben, ergänzt.

Die geänderten Verordnungsbestimmungen bezwecken die Durchsetzung der verstärkten Flankierenden Massnahmen, die auf die Forderung der Sozialpartner hin vom Parlament im Rahmen der erweiterten Personenfreizügigkeit beschlossen wurden. Die bereits im Jahr 1999 vom Parlament verabschiedeten flankierenden Massnahmen wurden generell als sinnvoll erachtet, im Rahmen der Revision galt es, gewisse Punkte bezüglich der Anwendung dieser Massnahmen zu konkretisieren. Nachstehend die wichtigsten Änderungen:

Entsendeverordnung1

- Präzisierung des Meldeverfahrens.

- Unterstellung der ausländischen Arbeitgeber, welche Arbeitnehmer in die Schweiz entsenden, unter die Vorschriften von allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen über Vollzugskostenbeiträge.

- Sicherstellung der Inspektionstätigkeit in den Kantonen, wobei der Bund die Hälfte der Lohnkosten übernimmt.

Arbeitsvermittlungsverordnung2

- Unterstellung der Temporärbranche bezüglich der Beitragspflicht der Vollzugs- und Weiterbildungskostenbeiträge sowie den Flexiblen Altersrücktritt von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen.

- Berechtigung der paritätischen Organe, die Verleiher auf die Einhaltung von Art. 20 AVG kontrollieren zu können und gegenüber fehlbaren Verleihern Kontrollkosten und Konventionalstrafen aussprechen dürfen.

1 SR 823.201

2 SR 823.111