Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/37: Ausführungsbestimmungen zu den verstärkten flankierenden Massnahmen zur erweiterten Personenfreizügigkeit · 49 Seiten
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Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAV)3
- Unterstellung des Reisendengewerbes unter die Meldepflicht ab dem ersten Tag.
Das Inkrafttreten der revidierten Verordnungsbestimmungen ist auf 1. Januar 2006 vorgesehen.