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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Allgemeiner Teil
Tabelle 26 Entwicklung der drei Zahlungsrahmen in Millionen Franken
2000 - 03 2004 - 07 2008 - 11
Parlamentsbeschluss, Bundesratsbeschluss 14 029 14 092 13 458 effektive / beschlossene Ausgaben 13 794 13 485
Marktstützung 3 520 2 623 1 488 Direktzahlungen 9 336 10 061 11 251
Grundlagenverbesserungen 938 801719
Quelle: EFD, BLW
Mit den beiden Entlastungsprogrammen (EP 03 und EP 04) wurden die Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004 bis 2007 um 544 Millionen Franken reduziert. Weitere Reduktionen der Zahlungsrahmen ergaben sich aufgrund der Kreditsperre und durch Kompensation für Rubriken ausserhalb der Zahlungsrahmen (insb. Schoggigesetz). Die Mittel sind deshalb tiefer als die im Rahmen der AP 2007 vom Parlament beschlossenen Mittel. Die Zahlungsrahmen für die Periode 2008 bis 2011 wurden auf insgesamt 13 458 Millionen Franken festgelegt. Die zusätzlich für Familienzulagen in der Landwirtschaft benötigten Mittel von jährlich 20 Millionen Franken sind nicht in diesen Zahlungsrahmen enthalten. Diese finanzpolitischen Eckwerte wurden in der Finanzplanung für die Jahre 2008 und 2009 berücksichtigt.
Verglichen mit dem aktuellen Zahlungsrahmen wird die Marktstützung um mehr als 1,1 Milliarden Franken reduziert. Nach dem grossen Umlagerungsschritt im Jahr 2009 werden sich die jährlichen Ausgaben für die Marktstützung noch auf rund 300 Millionen Franken belaufen. Die zu den Direktzahlungen umgelagerten Mittel werden hauptsächlich zur Entrichtung des einheitlichen RGVE-Beitrags bzw. zur Erhöhung des Zusatzbeitrags für die offene Ackerfläche eingesetzt. Der Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen erhöht sich auf diese Weise auf rund 11,25 Milliarden Franken. Für die Jahre 2008 bis 2011 sind Grundlagenverbesserungsmassnahmen für 719 Millionen Franken vorgesehen.
1.7 Auswirkungen
In einer kurzen Übersicht werden die mit der vorgeschlagene Strategie zu erwartenden Auswirkungen dargestellt. Eine ausführliche Erläuterung der Auswirkungen bezüglich der verschiedenen Massnahmenbereiche und eine Beurteilung der AP 2011 aus Sicht der Nachhaltigkeit findet sich in Ziff. 8.
1.7.1 Erfüllung des Verfassungsauftrags
Die mit der Agrarpolitik 2011 vorgeschlagenen Massnahmen werden das Erreichen der Verfassungsziele nicht gefährden. So zeigen provisorische Modellrechnungen der Agroscope FAT Tänikon, dass mit der Implementierung der AP 2011 die gemeinwirtschaftlichen Leistungen weiterhin mit einer produktiven Landwirtschaft erbracht werden. Gemäss den Berechnungen sollte die flächendeckende Bewirtschaftung und damit die Pflege der Kulturlandschaft gewährleistet bleiben. Zudem erhöht sich der Beitrag der Landwirtschaft zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, indem die ökologischen Ausgleichsflächen weiter zunehmen. Die Vorschläge zur Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum und die Abgeltung der Produktionserschwernisse mittels Direktzahlungen ermöglichen, dass die Landwirtschaft