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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Handlungsachsen
zu verbessern, soll die fachliche Begleitung eines Projekts in der Startphase finanziell unterstützt werden.
(3.5) Zur Förderung der nachhaltigen Ressourcennutzung soll ein neues Instru-
ment geschaffen werden, mit dem die Einführung ressourcenschonender Techniken, Produktionsmethoden und -systeme unterstützt werden kann. Die Massnahme soll die ökologische Weiterentwicklung der Landwirtschaft fördern und damit auch die noch bestehenden regionalen und punktuellen ökologischen Probleme (Stickstoff, Phosphor) lösen. Über eine Verschärfung des ökologischen Leistungsnachweises kann dem regionalen oder punktuellen Handlungsbedarf nicht Rechnung getragen werden. Die ökologischen Defizite sollen deshalb gezielt mit regionalen Körperschaften oder Branchen gelöst werden. In den betroffenen Regionen wird dadurch die Unterstützung des Bundes von der Eigeninitiative und dem Willen der lokalen Bevölkerung zur Lösung der regionalen Probleme abhängig gemacht.
(3.6) Die energetische Nutzung von Biomasse, insbesondere die Produktion von
Biogas (aus Ernterückständen, Gülle und Mist) ist zu fördern. Dies soll einerseits mit entsprechenden Weichenstellungen in der anstehenden energiepolitischen Debatte (CO2-Gesetz, Mineralölsteuergesetz, Stromversorgungsgesetz), andererseits mit der gezielten Gewährung von Investitionshilfen erreicht werden.
(3.7) Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes, die die betrieblichen Wert-
schöpfungsmöglichkeiten unverhältnismässig stark einschränken, sollen gelockert werden. Die Änderungen, die im Rahmen der vorgezogenen Teilrevision des RPG vorgeschlagen werden (vgl. Ziff. 1.3.3.2), tragen diesem Anliegen Rechnung.
(3.8) Die oben aufgeführten Massnahmen sind mit der Regional- und Raumpla-
nungspolitik sowie der Wald-, Wasser-, Energie- und Tourismuspolitik abzustimmen.
1.5.4 Handlungsachse 4: Strukturwandel fördern und sozial abfedern
Für die Steigerung der Arbeitsproduktivität ist eine Reduktion des Arbeitseinsatzes erforderlich. Die Massnahmen setzen sowohl beim Einstieg in, als auch beim (Teil-) Ausstieg aus der Landwirtschaft an.
(4.1) Die Aufnahme eines Nebenerwerbs, die oft einem Teilausstieg aus der
Landwirtschaft entspricht, soll rechtlich grundsätzlich nicht behindert werden (weiterhin keine Diskriminierung bei den Direktzahlungen). Mit steigendem wirtschaftlichen Druck kann die Aufnahme eines Nebenerwerbs für eine sozialverträgliche Entwicklung entscheidend sein.
(4.2) Im Rahmen der Betriebshilfe soll der sozial verträgliche Ausstieg aus der
Landwirtschaft erleichtert werden. Eine allen Landwirten zugängliche Betriebsaufgaberente zur Beschleunigung des Strukturwandels wurde in den früheren Reformschritten (Agrarpolitik 2002 und 2007) geprüft und jeweils als zu teuer und zu wenig effizient beurteilt.
(4.3) Mit der Erhöhung der Einkommensgrenze für die Auszahlung von Kinderzu-
lagen gemäss dem Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) soll der Kreis der bezugsberechtigten Bauernfamilien erweitert werden. Zudem wird vorgeschlagen, die Ansätze für die Kinderzulagen zu erhöhen.