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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten

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Allgemeiner Teil

Senkung der RGVE-Beiträge die Einkommensdifferenz zum Talgebiet wächst.

(2.4) Ein Teil der von der Marktstützung zu den Direktzahlungen umgelagerten

Mittel wird im Bereich der ökologischen Direktzahlungen eingesetzt (z.B. für Hochstammobstbäume im Rahmen der ÖQV). Innerhalb der ökologischen Direktzahlungen soll die Effizienz der eingesetzten Mittel durch eine gezieltere Förderung der Qualität erhöht werden. Mit einem neuen Programm soll regions- und branchenspezifisch eine effizientere Ressourcennutzung gefördert werden (vgl. Handlungsachse 3.5)

Auch in Zukunft wird also ein Flächenbeitrag für die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche die Basis des Systems der allgemeinen Direktzahlungen bilden. Darauf aufbauend soll der Zusatzbeitrag für die offene Ackerfläche und ein einheitlicher an die Grünlandfläche gebundener RGVE-Beitrag ausbezahlt werden. Das Direktzahlungssystem wird somit einfacher und transparenter. Zur Kompensation von Standortnachteilen im Hügel- und Berggebiet sind weiterhin Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen und Hangbeiträge für die Bewirtschaftung von steilen Flächen nötig.

1.5.3 Handlungsachse 3: Wertschöpfung und nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum fördern

Der Umbau der Marktstützung schafft Anreize, die Stärken der Schweizer Produkte besser zu vermarkten und fördert die Innovation. Indem die Stützung für konkurrenzschwache Bereiche reduziert wird, werden sich Produktion und Verarbeitung in wertschöpfungsstärkere Bereiche verlagern. Um diese Entwicklung zu unterstützen, soll die Förderung der erfolgreichen Vermarktung von Produkten verbessert werden. Zudem sollen günstigere Rahmenbedingungen für die energetische Nutzung von Biomasse geschaffen und Projektinitiativen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz unterstützt werden. Synergien zwischen Ökonomie und Ökologie können so ausgeschöpft werden.

(3.1) Im Rahmen der Evolutivklausel des Agrarabkommens EU-Schweiz (Bilatera-

le I) sollen unter Anhörung der interessierten Kreise gegenseitige Marktöffnungen ausgehandelt werden, um so zunehmend am europäischen Markt zu partizipieren.

(3.2) Die Mittel für die Absatzförderung sollen über einen differenzierten Verteil-

schlüssel gezielter eingesetzt werden. Mit der Einführung eines Benchmarkings ist ein wirkungsvolles Controlling der Absatzförderungsmassnahmen zu erreichen.

(3.3) Die Möglichkeiten zur Differenzierung der Produkte insbesondere im Bereich

der Kennzeichnung sollen ausgebaut werden. Einerseits ist der Schutz der geografischen Herkunftsangaben (GUB/GGA) weiter zu verbessern, andererseits sollen die Begriffe „Bergprodukt“ und „Produit fermier“ rechtlich geschützt werden. Zudem sind die Bestimmungen für die Deklaration von Wein so anzupassen, dass eine kundengerechtere Marktsegmentierung möglich wird.

(3.4) Die geltende Gesetzgebung bietet in verschiedenen Bereichen die Möglich-

keit, landwirtschaftliche Projektinitiativen zu unterstützen (Absatzförderung, Strukturverbesserungen, Förderung der Biodiversität, Sanierungen in Wassereinzugsgebieten, etc.). Um die Erfolgschancen solcher Projektinitiativen