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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Rahmenbedingungen für Produktion und Absatz (2. Titel LwG)
ten an andere Händler oder ab Hof, über den Wochenmarkt oder durch Hauslieferungen direkt an die Verbraucher.
Sieben Veredlungsbetriebe verarbeiten jährlich etwa 120 000 Tonnen Kartoffeln zu Nahrungsmitteln, hauptsächlich Pommes frites, Pommes Chips und Rösti. In drei Betrieben liegt die Verarbeitungsmenge unter 10 000 Tonnen, in zwei Betrieben zwischen 10 000 und 20 000 Tonnen und in 2 Betrieben über 20 000 Tonnen.
In sechs Trocknungsbetrieben werden Kartoffeln, für welche die Nachfrage im Markt fehlt, zu Flocken und Mehl zu Futterzwecken verarbeitet. Vier Betriebe trocknen jährlich weniger als 10 000 Tonnen, zwei Betriebe mehr als 10 000 Tonnen. Die Trockenprodukte werden in der Mischfutterproduktion verwendet oder direkt an Tiere verfüttert.
Saatgut von Mais und Futterpflanzen
Maissaatgut wurde seit 1999 auf einer Fläche zwischen 230 und 250 Hektaren vermehrt. Beim Rotkleesamen ging die Vermehrungsfläche von 200 auf 130 Hektaren zurück, während die Fläche von Grassamen von 50 auf 120 Hektaren zunahm. Die Inlandproduktion von Mais- und Futterpflanzensaatgut deckt etwa einen Viertel des Bedarfs.
2.1.4.2 Konzept
Für den Ackerbau steht die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit eindeutig im Vordergrund. Die Preisabstände zum Ausland und damit das Risiko eines Einbruchs bei Grenzöffnungen ist hier besonders gross. Die Preise werden bei Getreide allein durch den Grenzschutz, bei den anderen Kulturen zusätzlich durch Marktstützungen des Bundes gestützt. Die Reduktion beider Komponenten mit einem Umbau der Marktstützungen in Direktzahlungen erlaubt die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und verhilft den Marktkräften zu einem grösseren Einfluss auf die Entscheide der Produzenten und Verarbeiter. Gleichzeitig können die Tierhalter ihre Konkurrenzfähigkeit steigern, indem die Futterkosten mittels Senkung des Grenzschutzes reduziert werden. Eine Belebung des Wettbewerbes in den nachgelagerten Stufen bringt die Versteigerung des gesamten Zollkontingentes Kartoffeln.
Die Umgestaltung der Marktordnungen bietet Chancen, wie Förderung des unternehmerischen Handelns, geringere Administration auf verschiedenen Stufen sowie grössere Transparenz und begünstigt damit insgesamt weitere Produktivitätssteigerungen.
2.1.4.2.1 Reduktion der Schwellenpreise
Der Grenzschutz von Futtermitteln soll per 1. Juli 2009 gesenkt werden. Der Schwellenpreis von Energieträgern, v.a. Futtergetreide, soll um 7 Franken je 100 Kilogramm und von Eiweissträgern um 5 Franken je 100 Kilogramm reduziert werden.
Eine Reduktion der Schwellenpreise wirkt sich direkt auf die Produzentenerlöse bei Futtergetreide und Körnerleguminosen aus. Anteilsmässig sind auch die Ölsaaten, die Zuckerrüben und die Kartoffeln betroffen, da deren Nebenprodukte ebenfalls Preiseinbussen erleiden.
Æ Anpassung Agrareinfuhrverordnung auf 1. Juli 2009