Vorlage
Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 176Fedlex · Vorlage
Besonderer Teil 1: Landwirtschaftsgesetz
2.1.4.2.2 Reduktion des Zollansatzes für Brotgetreide
Gemeinsam ist den Sektoren Brot- und Futtergetreide, dass sie keine produktspezifischen Stützungen erhalten. Folglich kann zur Angleichung der Wirtschaftlichkeit von Brotgetreide an das Niveau von Futtergetreide einzig das Instrument Grenzbelastung eingesetzt werden. Aktuell liegt der Produzentenerlös von Brotgetreide rund 25 Prozent über jenem von Futtergetreide81, was zu Überschüssen führt. Diese Brotgetreideüberschüsse werden heute durch die Produzentenorganisation zwecks Preisstützung zu Futtergetreide deklassiert, finanziert zu Lasten der Produzenten. Angesichts der Preisunterschiede von Brotgetreide und Weissmehl zwischen der EU und der Schweiz82 ist eine Zollsenkung angezeigt. Es ist nicht kohärent, in den anderen Produktionsbereichen eine Annäherung der Preise an das Niveau der EU anzustreben und den Brotgetreidebereich von der allgemeinen Entwicklung auszunehmen. Damit die Erlösdifferenz zwischen Brot- und Futtergetreide abnimmt und damit auch der Anreiz zur Brotgetreideproduktion, muss der KZA für Brotgetreide stärker gesenkt werden als der Schwellenpreis von Futtergetreide. Erste Ernteschätzungen für 2005 basieren auf dem verkauften Saatgut und weisen auf eine weitere Ausdehnung der Brotgetreidefläche hin, während die Futtergetreidefläche abermals sinken dürfte. Der KZA Brotgetreide soll aus erwähnten Gründen 2009 um 11 Franken je 100 Kilogramm gesenkt werden.
Die Produzentenpreise von Getreide werden auch 2009 noch das doppelte EU-Preisniveau erreichen. Eine ausreichende Versorgung der Mühlen mit hochwertigem Brotgetreide ist durch den verbleibenden Preisvorteil gegenüber Futtergetreide gewährleistet. Durch die stärkere Reduktion der Rentabilität von bisher wirtschaftlich attraktiveren Ackerkulturen erhält Futtergetreide in der Fruchtfolge wieder einen höheren Stellenwert. Die Anbaufläche sollte damit zumindest auf dem aktuellen Niveau gehalten werden können.
Æ Anpassung Agrareinfuhrverordnung auf 1. Juli 2009
2.1.4.2.3 Anpassung des Zusatzbeitrages und des Extenso-Beitrages
Die Reduktion des Grenzschutzes bei Futtermitteln und Brotgetreide soll durch eine Erhöhung des Zusatzbeitrages für offenes Ackerland und Dauerkulturen in der Grössenordnung von 200 Franken auf etwa 600 Franken je Hektare teilkompensiert werden. Von dieser Massnahme profitieren sämtliche Ackerkulturen, aber auch der Obst-, Gemüse- und der Rebbau.
Bei rückläufigen Produzentenpreisen für Getreide und Raps würde die Beibehaltung des Beitrages für die extensive Produktion auf dem aktuellen Niveau die Anreize für die Extenso-Produktion übermässig verstärken. Das wahrscheinliche Überangebot würde zu einer Erosion der Preisdifferenz zwischen den gewöhnlichen und den Extenso-Produkten führen. Die Konsumenten, welche Extenso-Produkte bevorzugen, würden dann ihren Anteil an den Mehrkosten nicht mehr bezahlen (Art. 76 Abs. 5 LwG). Der Extenso-Beitrag soll deshalb zusammen mit der Absenkung des Grenzschutzes angemessen reduziert werden.
Æ Anpassung Direktzahlungsverordnung auf 1. Januar 2009
81 BLW (2004): Agrarbericht 2004, Anhang Tabelle 53a
82 BLW (2004): Agrarbericht 2004, Anhang Tabelle 55