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Vernehmlassung 2005/43: Weiterentwicklung der Agrarpolitik (Agrarpolitik 2011) · 370 Seiten
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Allgemeiner Teil
wenn der Betrieb ohne diese zusätzliche Einkommensquelle nicht weiter bestehen kann, soll aufgehoben werden.
¾ Nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe können bisher nur innerhalb des be-
stehenden Gebäudevolumens eingerichtet werden. Neu sollen unter gewissen Voraussetzungen auch Erweiterungen ausserhalb des bestehenden Volumens zugelassen werden (beispielsweise für Agrotourismus).
¾ Anlagen zur Energiegewinnung aus Biomasse sollen neu als zonenkonform
gelten, wenn die verarbeitete Biomasse einen engen Bezug zur Landwirtschaft sowie zum Standortbetrieb hat47.
¾ Für die hobbymässige Tierhaltung durch Nichtlandwirte sollen ebenfalls ge-
wisse Erleichterungen vorgesehen werden48.
Eine umfassende Revision des Raumplanungsrechtes wurde in das laufende Legislaturprogramm aufgenommen. Sie wird Fragen zur Entwicklung der Städte und Agglomerationen, zu neuen Zonenbegriffen und deren materieller Bedeutung wie auch zur Behandlung regional unterschiedlicher Gegebenheiten enthalten. Der Bundesrat plant 2007 eine entsprechende Botschaft zuhanden der eidgenössischen Räte zu verabschieden.
1.3.3.3 Umwelt
Die Umweltgesetzgebung enthält die Vorgaben für alle Tätigkeiten, die natürliche Ressourcen belasten oder verbrauchen. Die Landwirtschaft ist davon besonders betroffen, weil sie grossflächig und für die Öffentlichkeit sichtbar die Natur für die Produktion nutzt, sie pflegt und gestaltet. Für die Landwirtschaft von Bedeutung sind hauptsächlich die Bereiche Natur- und Heimatschutz, Boden, Wasser und Luft. Der Gesetzgeber hat den erwünschten ökologischen Zustand konkretisiert und für die Umsetzung in vielen Bereichen entsprechende Vorgaben gemacht. So sind gemäss dem Bericht über lufthygienische Massnahmen des Bundes und der Kantone die Ammoniakemissionen gegenüber dem Stand von 1995 um 40 bis 50 Prozent zu senken.
Der Vollzug des Umweltrechts ist grundsätzlich Aufgabe der Kantone. Mit der Einführung der Gesetzesgrundlage für Direktzahlungen 1993 übernahm die Agrarpolitik bei der Umsetzung der ökologischen Vorgaben eine wichtige Rolle. Direktzahlungen werden nur entrichtet, wenn die für die landwirtschaftliche Produktion massgeblichen Vorschriften des Umweltrechts eingehalten werden.
Folgende weitere Entscheide oder Planungen im Umweltbereich tangieren in der Umsetzungsphase der AP 2011 die Landwirtschaft:
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¾ Durch die Umsetzung der Wasserbauverordnung und des Leitbildes Fliess-
gewässer Schweiz werden in den kommenden Jahren landwirtschaftliche Nutzflächen zugunsten des Hochwasserschutzes und der Gewährleistung der natürlichen Funktion der Gewässer beansprucht. Mit der angepassten Nutzung und Pflege leistet die Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag an die Hochwas-
4703.462 Pa. Iv. Dupraz, Elektrizität aus erneuerbaren Energien
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04.472 Pa. Iv. Darbellay, Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone