Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/44: Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht · 129 Seiten
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1 Ausgangslage
1.1 Neue Bedürfnisse - neue gesetzliche Regeln
Nach der grossen Revision des Aktienrechts von 1991 soll bereits wieder eine umfassende Erneuerung in Angriff genommen werden; warum?
Das revidierte Aktienrecht hat sich zwar nach ersten Rechtsunsicherheiten, die zwingend mit jeder Gesetzesrevision verbunden sind, in der Praxis im Allgemeinen gut bewährt. Verschiedene Neuerungen haben sich sogar als zukunftsweisend herausgestellt, so namentlich die Verbesserung der gesellschaftsinternen Kontrolle. Umgekehrt kann aber nicht übersehen werden, dass die damalige Revision aufgrund der Verhältnisse der siebziger und achtziger Jahre konzipiert wurde. Seither wurde die Wirtschaft jedoch von tief greifenden Veränderungsprozessen erfasst. Die normativ relevante Entwicklung ist insbesondere durch drei Faktoren gekennzeichnet, die zum Teil in einer Wechselwirkung zueinander stehen:
– Durch die Integration der Märkte haben sich die internationalen Interdependenzen
erheblich verstärkt.
– Die früher über Jahrzehnte recht statische schweizerische Unternehmenswelt wur-
de von einer zunehmenden wirtschaftlichen Dynamik erfasst.
– Die Informatisierung der Gesellschaft hat die Realien in den Unternehmen mass-
geblich verändert.
Zudem hat sich auch das Verständnis des Unternehmens gewandelt. Mit der zunehmenden Bedeutung der internationalen Kapitalmärkte gewinnt eine eigentumsbezogene Betrachtung vermehrt an Bedeutung; die Interessen der Aktionärinnen und Aktionäre werden neu und stärker gewichtet. Angesprochen wird damit zum einen der Shareholdervalue-Gedanke, zum andern aber die Corporate Governance1. Der Zusammenbruch einzelner bedeutender Unternehmen hat die öffentliche Diskussion der letzten Jahre geprägt und ohne Zweifel zu einer neuen Sicht der Unternehmenskontrolle geführt.
Das Aktienrecht ist deshalb diesen veränderten Gegebenheiten und einem zeitgemässen Unternehmensverständnis anzupassen.
1.2 Stabilität und Dynamik in Wirtschaft und Recht
Das Aktienrecht blieb zwischen 1936 und 1991 ganze 55 Jahre unverändert. Diese rechtliche Beständigkeit entsprach einem über Jahrzehnte hinweg recht statischen wirtschaftlichen Umfeld. Demgegenüber ergibt sich mit der zunehmenden wirtschaftlichen Dynamik der letzten fünfzehn Jahre das Bedürfnis nach einer parallelen Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen.
1 Zum Begriff der Corporate Governance s. hinten Ziff. 2.2.1.