Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/44: Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts im Obligationenrecht · 129 Seiten
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– Für sämtliche Rechtsformen des Privatrechts ist eine harmonisierte Neuordnung
der Revisionsstellen vorgesehen8. Die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften werden einer staatlichen Aufsicht unterstellt.
– Die Offenlegung der Bezüge und der Beteiligungen der Mitglieder des Verwaltungs-
rates und der Geschäftsleitung wird für Gesellschaften mit börsenkotierten Aktien gesetzlich geregelt9.
Hauptsächlich zwei Gründe sprechen dafür, eine erneute Aktualisierung des Aktienrechts in Angriff zu nehmen, bevor die drei zuletzt erwähnten Gesetzesrevisionen in Kraft treten:
– Zum einen liessen die Dynamisierung, Internationalisierung und Informatisierung
der Wirtschaft eine Vielzahl von neuen Bedürfnissen entstehen, denen die gesetzliche Ordnung Rechnung tragen sollte.
– Zum andern führte eine Reihe von Problemfällen in der Wirtschaft zur Forderung an
den Gesetzgeber, mit neuen Kautelen Fehlentwicklungen so weit wie möglich zu verhindern.
1.3 Parlamentarische Vorstösse
Die sich wandelnden Bedürfnisse der Wirtschaft und insbesondere die Vorfälle um die Swissair lösten eine ganze Reihe von parlamentarischen Vorstössen aus, die erneut Verbesserungen im Aktienrecht verlangen:
− Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 11. September 2000
betreffend „Nennwertlose Aktie“10 (überwiesen);
− Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 30. Oktober 2000 betreffend „Einführung der nennwertlosen Aktie“11 (überwiesen); − Motion Leutenegger Oberholzer vom 9. Mai 2001 betreffend "Mehr Schutz für Minderheitsaktionäre"12 (überwiesen); − Motion Walker vom 20. Juni 2001 betreffend "Corporate Governance in der Aktiengesellschaft"13 (überwiesen als Postulat);
8 Botschaft zur Revision des Obligationenrechts (Revisionspflicht im Gesellschaftsrecht) sowie zum Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren) vom 23. Juni 2004, BBl 2004 3969 ff.
9 Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung) vom 23. Juni 2004, BBl 2004 4471 ff.
10 00.3423 s; AB 2000 S 915.
11 00.3598 n; AB 2000 N 1318.
12 01.3261 n; AB 2001 N 1436, AB 2002 N 186 f., AB 2002 S 309 ff., AB 2002 S 323 ff.
13 01.3329 n; AB 2001 N 1436, AB 2002 S 309 ff., AB 2002 S 323 ff.