Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/57: Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer vom 6. Oktober 1986 (BVO), Änderung der Verteilschlüssel und Kontingentsfreigabe für die Dauer vom 1. November 2006 bis 31. Oktober 2007 · 6 Seiten
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Bundesstelle aus ihrer Reserve den Kantonen zusätzliche Einheiten zur Verfügung stellen. In angespannten Zeiten wird mit dem Setzen von Prioritäten eine
volkswirtschaftlich sinnvolle Allokation der knappen Kontingente sichergestellt.
Angesichts der immer schneller ablaufenden Entscheidprozesse ist es von grösster Bedeutung, dass in kurzer Zeit auch über grössere Kontingentszuschüsse rasch entschieden werden kann (z. B. Betriebsansiedlungen).
3. Der neue BVO-Verteilschlüssel
3.1 Ein gemeinsamer Verteilschlüssel für Jahres- und Kurzaufenthalter
Eine wichtige Neuerung ist bereits implizit im Titel dieses Kapitels enthalten: Für Jahresaufenthalter und Kurzaufenthalter ist der gleiche Verteilschlüssel vorgesehen. Die Arbeitsgruppe hat diesen Entscheid einstimmig gefällt. Personen aus Drittstaaten, die mit unterschiedlich befristeten oder unbefristeten Arbeitsverträgen einreisen, unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Qualifikation kaum. Sie decken grundsätzlich vergleichbare Bedürfnisse der Wirtschaft ab. Der typische
unqualifizierte frühere «Saisonnier» stammt in der Regel aus der alten EU – seit dem 1. November 2004 teilweise auch aus den Erweiterungsländern – und erhält eine entsprechende Kurzaufenthalterbewilligung aus dem separaten EU-
Kontingent.
Sämtliche Arbeitskräfte aus Drittstaaten haben strengen Anforderungen an die Rekrutierung zu genügen und lassen sich daher weder hinsichtlich ihres
Arbeitgebers noch ihrer Qualifikationen unterscheiden.
3.2 Anforderungen an den neuen Verteilschlüssel
Der neue Verteilschlüssel für Jahres- und Kurzaufenthalter muss kalkulatorisch einfach aufgebaut und nachvollziehbar sein. Er soll periodisch mit aktuellen Daten nachgeführt werden, welche die wichtigsten Entwicklungen und relativen
Verschiebungen auf dem Arbeitsmarkt wiedergeben. Die Beschränkung der
Datenbasis und eine leicht nachvollziehbare Berechnung des Verteilschlüssels machen diesen verständlich.
3.3 Datenbasis für den neuen Verteilschlüssel
Die Grundverteilung der Einheiten auf die Kantone soll einzig anhand der Vollzeitäquivalente gemäss Betriebszählung des Bundesamtes für Statistik (BFS)
erfolgen. Die Anzahl der Beschäftigten nach Vollzeitäquivalenten bildet die
Grössenverhältnisse zwischen den kantonalen Arbeitsmärkten ab und ist ein guter Indikator für die Bedürfnisse nach ausländischen Arbeitskräften. Dieser Wert widerspiegelt die kantonalen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt; er stellt ein Abbild des aktuellen Zustandes dar und gibt Veränderungen in und zwischen den Kantonen wieder. Der Wert differenziert nicht zwischen binnenwirtschafts- und exportorientierten Standorten, stellt aber eine Grundversorgung der Kantone mit Kontingenten sicher. Da mit dem Verteilschlüssel lediglich eine Grundverteilung vorgenommen wird, erfüllt dieser einfache Ansatz seinen Zweck.
Andere Daten, die für die Berechnung des Verteilschlüssels grundsätzlich in Frage kommen, beurteilte die Arbeitsgruppe damals als ungeeignete Parameter. Dies gilt