Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/57: Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer vom 6. Oktober 1986 (BVO), Änderung der Verteilschlüssel und Kontingentsfreigabe für die Dauer vom 1. November 2006 bis 31. Oktober 2007 · 6 Seiten

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vor allem für die Arbeitslosenquote, da diese zu stark konjunkturabhängig ist. Es besteht überdies die Gefahr, dass gerade eine kantonale Wirtschaft, die wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten eine hohe Arbeitslosenquote aufweist, für ihre Entwicklung auf bestimmte ausländische Arbeitskräfte angewiesen ist und nun wegen des Verteilschlüssels zusätzlich eingeschränkt würde. Aus soziopolitischen Gründen stark benachteiligt wären auch grössere Agglomerationen. Zudem hängt die Arbeitslosenquote nicht in allen Segmenten mit der Verfügbarkeit der

geforderten Qualifikationen zusammen.

Das kantonale Volkseinkommen wurde als Parameter verworfen, weil es sämtliche Einkommen berücksichtigt, die den kantonalen Steuerpflichtigen aus kantonalen, aber auch ausserkantonalen Beteiligungen am Produktionsprozess zufliessen. Der vorliegende neue Verteilschlüssel berücksichtigt Kriterien wie die direkte

Bundessteuer von juristischen Personen nicht mehr weiter. Die Ausschöpfung der Kontingente wird aus grundsätzlichen Überlegungen ebenfalls nicht weiter verfolgt, da dieser Parameter einen wenig haushälterischen Umgang mit den Kontingenten belohnt.

3.4 Berechnung des neuen Verteilschlüssels

Der neue Verteilschlüssel errechnet sich aus dem Verhältnis der Anzahl von Beschäftigten nach Vollzeitäquivalenten in den Kantonen gemäss der

Betriebszählung des Bundesamtes für Statistik. Die Höchstzahlen werden direkt in diesem Verhältnis auf die Kantone aufgeteilt.

4. Beurteilung des neuen Verteilschlüssels

Die Beurteilung des neuen Verteilschlüssels wird vor allem im Vergleich zu den noch geltenden Schlüsseln vorgenommen und erfolgt getrennt für

Jahresaufenthalter und Kurzaufenthalter. Ein direkter Vergleich mit dem

Kontingentsverbrauch ist nicht sinnvoll, da Zuteilungen über den Verteilschlüssel mit Einheiten aus dem Reservekontingent ergänzt werden. Wo im vorliegenden Bericht solche Vergleiche trotzdem vorgenommen werden, mussten die Werte um diejenigen Einheiten korrigiert werden, die für Arbeitskräfte aus den EU-

Erweiterungsländern verwendet wurden. Die Bewilligungen für Personen aus diesen Staaten werden nach dem 1. April 2006 über die Kontingente für die

Erweiterungsländer abgewickelt werden.

4.1 Jahresaufenthalter

Diese Lösung bringt für die Jahresaufenthalter nur relativ geringfügige Änderungen in der Verteilung der Kontingente. Die ursprüngliche Lösung der Arbeitsgruppe hätte hier stärkere Umschichtungen gebracht, hätte aber bei einigen Kantonen aber auch zu grösseren Kontingentsverlusten geführt. Beim neuen Verteilschlüssel erfolgt eine Verlagerung der Einheiten tendenziell in die richtige Richtung: Zürich erhält 50 Einheiten mehr als nach dem alten Schlüssel für Jahresaufenthalter und liegt vor Bern mit 16 sowie St. Gallen und Tessin mit je 15 zusätzlichen Einheiten. Aargau, Genf und Basel-Stadt erhalten ebenfalls zusätzliche Kontingente, aber immer noch nicht in dem Masse, dass ihre Bedürfnisse gedeckt werden könnten. Dies gilt trotz des verhältnismässig grossen Zugewinnes auch für Zürich. Bei den