Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/57: Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer vom 6. Oktober 1986 (BVO), Änderung der Verteilschlüssel und Kontingentsfreigabe für die Dauer vom 1. November 2006 bis 31. Oktober 2007 · 6 Seiten
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Bedürfnisse der Kantone nach Kurzaufenthalterkontingenten rasch und wirksam abgedeckt werden.
5. Schlussfolgerungen
Die Vorteile des neuen Verteilschlüssels überwiegen die Nachteile. Die
gegenwärtige Situation auf dem Arbeitsmarkt wird mit dem neuen Verteilschlüssel realistischer abgebildet, und die strukturellen Veränderungen werden besser berücksichtigt. Gewisse Kantone verfügen gegenwärtig über zu hohe Zuteilungen. Diese Einheiten, die bis anhin von den anderen Kantonen nicht genutzt werden konnten, würden dynamischen Wirtschaften mit dem neuen Schlüssel mit
geringerem administrativem Aufwand zur Verfügung stehen.
Allein die Deblockierung der unbenutzten Kurzaufenthaltereinheiten der Kantone Graubünden und Wallis deckt die Umlagerung auf die vier stärksten Gewinner und entspricht beinahe einem Fünftel des in Frage stehenden Kontingents. Die
Einheiten können somit effizienter eingesetzt werden.
Der Kanton Waadt gehört bei sämtlichen Berechnungen als starker Nutzer der Reservekontingente des Bundes zu den «Verlierern». Seine Situation verbessert sich mit dem neuen Schlüssel nicht. Er wird sich weiterhin – wie andere Kantone auch – um zusätzliche Kontingente aus der Bundesreserve bemühen müssen.
B. Kontingentsfreigabe für die Dauer vom 1. November 2006 bis 31. Oktober 2007
Die Höchstzahlen für Bewilligungen für Arbeitskräfte aus Drittstaaten in den Anhängen 1 und 2 der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO) sind in den letzten Jahren vom Bundesrat unverändert belassen worden. Auch wenn die konjunkturelle Lage gegenwärtig besser ist als im vergangenen Jahr, sehen wir zur Zeit keine Notwendigkeit, die Gesamthöchstzahlen zu ändern. Die Kontingente wurden bisher nicht ausgeschöpft. Die Kantone haben die
Möglichkeit, bei dringenden Bedürfnissen um Einheiten aus der Bundesreserve nachzusuchen. Die Erholung auf dem Arbeitsmarkt setzt zudem nur zögerlich ein, und auf dem inländischen Arbeitsmarkt steht bei nach wie vor hoher
Arbeitslosigkeit ein beträchtliches Arbeitskräftepotenzial zur Verfügung. Das Inkrafttreten der Ausdehnung des Protokolls über die Personenfreizügigkeit mit der EU auf die zehn neuen EU-Staaten am 1. April eröffnet der Wirtschaft zudem weitere Rekrutierungsmöglichkeiten. All diese Aspekte sprechen für eine
Beibehaltung der Höchstzahlen.
Die Anzahl der freigegebenen Jahresaufenthalterbewilligungen soll daher bei 4'000 und diejenige für Kurzaufenthalter bei 5'000 bleiben. Je die Hälfte der
Höchstzahlen wird mit dem neuen Schlüssel auf die Kantone aufgeteilt; die andere Hälfte bleibt wie bisher zunächst in der Bundesreserve.