Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/57: Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer vom 6. Oktober 1986 (BVO), Änderung der Verteilschlüssel und Kontingentsfreigabe für die Dauer vom 1. November 2006 bis 31. Oktober 2007 · 6 Seiten
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Kantonen, die mit grossen Kürzungen leben müssen wie beispielsweise
Graubünden, betragen die Verluste -18 Einheiten bzw. -15 (Neuenburg) und -11 (Fribourg). Die Waadt als grosser Bezüger von Zuteilungen aus der Bundesreserve verliert 7 Einheiten.
Werden die Einbussen aber zusätzlich im Lichte der Beanspruchung der Kontingente betrachtet, dann haben die meisten der verlierenden Kantone in der letzten Kontingentsperiode weniger Einheiten beansprucht, als sie mit der neuen
Verteilung erhalten würden. Damit entschärft sich die Situation auf Seiten der «Verlierer» wesentlich.
4.2 Kurzaufenthalter
Die Berechnungen lassen erwartungsgemäss erkennen, dass einige Kantone mit grossen Kontingentkürzungen rechnen müssen . Es sind dies vor allem die
wichtigen Tourismuskantone Graubünden und das Wallis. Diese verfügen heute (seit Inkrafttreten der Bilateralen Verträge) unbestritten über zu hohe Zuteilungen für Kurzaufenthalter aus Drittstaaten – die gewünschten Arbeitskräfte lassen sich nämlich auch über den EU/EFTA-Arbeitsmarkt finden. Bei den anderen Kantonen, die mit Kürzungen der Kurzaufenthaltereinheiten rechnen müssen, handelt es sich meist um kleinere Kantone, deren Verluste in absoluten Zahlen entsprechend kleiner ausfallen, die aber für diese Kantone im Verhältnis zur Zahl der
zugelassenen Kurzaufenthalter trotzdem bedeutend sein können. Graubünden und Wallis müssen in Zukunft auf 338 beziehungsweise 196 Einheiten verzichten. Die Waadt verliert von 218 Einheiten deren 21, das Tessin 26 von 140, Obwalden 28 von 37, Luzern 10 von 120.
Mit dem neuen Schlüssel gewinnen 13 Kantone. Zürich erhält neu 502 Einheiten und gewinnt damit 267 Kontingente dazu. Aargau und Basel-Stadt kommen neu auf 170 bzw. 105 Kurzaufenthaltereinheiten, was gegenüber der alten Höchstzahl für Kurzaufenthalter ein Plus von 85 bzw. 68 Einheiten bedeutet. Genf gewinnt 46 Einheiten und hat damit neu 166 zur Verfügung.
Die Ergebnisse dieser Lösung sind trotz der Tatsache, dass für einige Kantone kleinere Kurzaufenthalterkontingente als bisher vorgesehen sind, insgesamt vertretbar, weil sie teilweise zu einer beträchtlichen Verbesserung der
Kontingentssituation für die wirtschaftsstarken Kantone führen. Mit Blick auf den aktuellen Bedarf an Kurzaufenthaltereinheiten genügen diese Umlagerungen jedoch teilweise bei weitem noch nicht. Immerhin verfügen die vier Kantone mit den stärksten Zugewinnen über 466 zusätzliche Einheiten, was knapp einem Fünftel des Kontingentes, das über den neuen Verteilschlüssel verteilt wird, entspricht.
Für die Kantone, die mit Kürzungen des Kontingents rechnen müssen, ist die neue Verteilung bei Betrachtung des tatsächlichen Verbrauches trotz allem zumutbar. So hätte Graubünden in der verflossenen Kontingentsperiode trotz der starken
Kürzung nur über 42 Einheiten zu wenig verfügt. Das Wallis verliert im Vergleich mit seiner heutigen Höchstzahl an Einheiten zwar deren 196, im Vergleich mit dem Verbrauch in der letzten Kontingentsperiode hätten diesem Kanton aber lediglich 83 Einheiten gefehlt. Über die Bundesreserve können aber weitergehende