Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/74: Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege: Aufsicht über die Bundesanwaltschaft · 6 Seiten
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desanwalt zu leiten sei (GE) bzw. immer eine leitende Behörde vorliege (KSB,
KSS). Es wird auch darauf hingewiesen, dass Absatz 2 Buchstabe c unzweckmässig sei (VD) bzw. sich ausschliesslich auf den Administrativbereich beziehen dürfe (GE, JU). Schliesslich sollte in Absatz 2 Buchstabe c auch die Ergreifung von Rechtsmitteln erwähnt werden (SO).
Zu Art. 17 Abs. 1 (Aufhebung der Oberaufsicht der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts über die gerichtliche Polizei)
Die Bestimmung wurde nicht bestritten. Einige Vernehmlasser stimmen der Bestimmung ausdrücklich zu (BE, SH), da die Oberaufsicht der Beschwerdekammer keine praktische Bedeutung habe (BE). Gerügt wird allerdings die Gleichsetzung der gerichtlichen Polizei des Bundes mit der Bundeskriminalpolizei in den Erläuterungen, da auch die Polizei der Kantone als gerichtliche Polizei des Bundes wirke (BE, SH). Das Bundesgericht regt an, eine Entflechtung der gerichtspolizeilichen Ermittlung von den Aufgaben der Anklagebehörde, d.h. der Bundesanwaltschaft, zu prüfen.
Zur Aufhebung von Art. 15 Verantwortlichkeitsgesetz (Bewilligungserfordernis für Strafuntersuchungen gegen Angestellte des Bundes)
Der Vorschlag zur Aufhebung der Bewilligungserfordernis findet sowohl ausdrückliche Zustimmung (BL, GE, JU, KSBS) als auch integrale Ablehnung (FDP). Eine Beibehaltung der Bewilligungspflicht wird für Strafverfolgungen gegen das Gerichtspersonal verlangt (BGer, BStG, CVP).
Zur Änderung von Art. 28 Abs. 2 Bundesstrafgerichtsgesetz (Anpassung an die Übertragung der Aufsicht an das EJPD)
Der SAV möchte die Änderung in dem Sinne ergänzen, dass die Beschwerdekammer des Bundessstrafgerichts auch künftig nicht nur als Rechtsmittelinstanz wirken soll, sondern dass sie von Amtes wegen die Rechtmässigkeit von Verfahren überprüfen können sollte.
G:\allgre\15-Allg. rechtl. Dienstleist\15-01-Vernehmlassungsrecht\Texte\Unterlagen\2005\04 EJPD\Aufsicht_Bundesanwaltschaft\Zusammenstellung Vernehmlassungsergebnisse 28 04 06-1 (3).doc