Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten
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1 Zusammenfassung
1.1 Basel II
Ziele von Basel II
Ende Juni 2004 verabschiedete der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht die neue Eigenkapitalvereinbarung (Basel II). Dieses internationale Regulierungswerk hat zum Ziel, die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu stärken und – durch eine internationale Harmonisierung der Eigenmittelanforderungen – die Gleichbehandlung der Banken im internationalen Wettbewerb zu verbessern. Generell soll dabei die Eigenmittelausstattung im gesamten Bankensystem erhalten bleiben. (Vgl. Abschnitt 4.1)
Grundzüge und wesentliche Neuerungen von Basel II
Diese Ziele sollen mit einem Drei-Säulen-Prinzip erreicht werden. Die erste Säule regelt die minimalen Eigenmittelanforderungen für verschiedene Risikotypen. Unter der zweiten Säule müssen die Aufsichtsinstanzen im Rahmen ihrer aufsichtsrechtlichen Prüfungen sicherstellen, dass jede Bank über die nötigen internen Verfahren des Risikomanagements verfügt und die unter der ersten Säule nicht erfassten Risiken abgedeckt sind. Unter der dritten Säule schliesslich sollen die Marktteilnehmer durch verstärkte Offenlegung und Transparenz einen besseren Einblick in das Risikoprofil einer Bank und die Angemessenheit ihrer Eigenmittelausstattung erhalten. Erhöhte und vereinheitlichte Anforderungen an die Transparenz sollen die Banken durch den Markt gleichsam disziplinieren. (Vgl. Abschnitt 4.2)
Neu werden die operationellen Risiken einer separaten Betrachtung unterzogen. Sie waren unter Basel I noch implizit in den Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken enthalten. Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kredit-, Markt- und operationelle Risiken steht unter Basel II – differenziert nach Banktyp – eine Menü-Auswahl verschiedener Ansätze zur Verfügung. Die einfachen standardisierten Ansätze sind in der Anwendung und Berechnung weniger aufwändig, führen aber wegen ihrer fehlenden Genauigkeit in der Regel zu höheren Eigenmittelanforderungen als die komplexen institutsspezifischen Ansätze. Letztere liegen näher bei den von Banken entwickelten internen Risikomanagementmethoden und benötigen bei günstigem Risikoprofil vergleichsweise weniger Eigenmittel. Die Anwendung institutsspezifischer Ansätze untersteht strengen Zulassungsvoraussetzungen und bedarf einer Bewilligung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. (Vgl. Abschnitt 4.2)
Wesentliche Neuerungen ergeben sich unter Basel II insbesondere bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken. Hier kann ein Institut zwischen einem Standardansatz, wie es ihn auf ähnliche Weise bereits unter Basel I gab, und neu einem anspruchsvollen, auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB) wählen. Dabei ist der IRB in zwei Ausprägungen verfügbar, nämlich einer Basis-Variante
Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht 5/65