Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten
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2. Vergleichbarkeit für international tätige Banken
International ausgerichtete Banken berechneten bisher ihre Eigenmittelanforderungen sowohl nach schweizerischem Recht als auch freiwillig nach Basler Vorgaben. Sie sollen in Zukunft von dieser Doppelrechnung befreit werden. (Vgl. Abschnitte 6.2 und 10.3)
3. Fortgeschrittene Ansätze auf Grossbanken zugeschnitten
Die anspruchsvollen institutsspezifischen Ansätze zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kredit- und operationelle Risiken (IRB und AMA) sollen in erster Linie international tätigen Grossbanken vorbehalten sein, die auch über die dafür benötigten Ressourcen verfügen. (Vgl. Abschnitte 6.3 und 10.4)
4. Keine Gefährdung der KMU-Finanzierung
Die Umsetzung von Basel II soll die Finanzierung der KMU nicht gefährden, sondern die Erleichterungen, die Basel II bei der Eigenmittelunterlegung für KMU ausdrücklich vorsieht, auch in den schweizerischen Vorschriften voll übernehmen. (Vgl. Abschnitte 6.4 und 17.2)
5. Erhalt des schweizerischen Eigenmittelniveaus
Für den Schweizer Finanzplatz stellt eine starke Eigenmittelbasis einen Grundpfeiler für die Systemstabilität und für das insbesondere im Vermögensverwaltungsgeschäft zentrale Kundenvertrauen dar. Die schweizerischen Eigenmittelanforderungen sollen daher weiterhin deutlich über dem internationalen Mindeststandard liegen. (Vgl. Abschnitte 6.5 und 17.5)
1.3 Grundzüge der Umsetzung in der Schweiz
Wie alle Mitgliedsländer des Basler Ausschusses (ausser den USA) und der EU bzw. des EWR übernimmt die Schweiz alle von Basel II vorgesehenen Menü-Ansätze und die drei Säulen in ihre Regulierung. Der IRB, die Ansätze für operationelle Risiken und die Änderungen für Marktrisiken werden aus Basel II unverändert übernommen. Für den IRB ist in der Schweiz zusätzlich ein bankspezifischer Multiplikator vorgesehen. Er ermöglicht der Bankenkommission, den entsprechenden Instituten grössere Freiheiten bei der Anwendung ihres IRB einzuräumen und gleichzeitig nationale Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Neben rund 20 interessierten Auslandbanken beabsichtigen gegenwärtig nur die beiden Grossbanken und eine Kantonalbank, den IRB anzuwenden. Den AMA wählen neben den beiden Grossbanken nur sehr wenige Institute. Die grosse Mehrheit der Institute wird die einfachen Ansätze anwenden. Die Umsetzung von Basel II hat sich deshalb auch schwergewichtig auf diese Ansätze ausgerichtet. Der Standardansatz für Kreditrisiken wird in der Schweiz in zwei Ausprägungen angeboten.
Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht 7/65