Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten

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(Foundation IRB, F-IRB) und in einer fortgeschrittenen Variante (Advanced IRB, A-IRB). Beim Standardansatz sind die Risikogewichtungssätze für bestimmte Arten von Kreditforderungen vorgegeben. Die Bonitätsbeurteilung erfolgt – sofern vorhanden – über Ratings von externen Ratingagenturen oder ansonsten wie bis anhin über pauschale, gegenüber Basel I jedoch etwas differenziertere Risikogewichtungssätze. Basel II lässt im Standardansatz eine breite Palette an Techniken zur Minderung des Kreditrisikos zu. Der institutsspezifische IRB beruht auf der bankinternen Einschätzung der Bonität eines Schuldners. (Vgl. Abschnitt 4.2 und Kapitel 10)

Bei den operationellen Risiken bilden der Basisindikatoransatz (BIA) und der

Standardansatz die einfachen Ansätze. Die Eigenmittelanforderung entspricht beim Basisindikatoransatz 15% des Bruttoertrags einer Bank. Beim Standardansatz erfolgt die Berechnung in analoger Weise, nur werden die Bruttoerträge auf acht Geschäftsfelder aufgeteilt und je mit einem eigenen Prozentsatz (12%, 15% oder 18%) gewich-

tet. Mit dem institutsspezifischen Ansatz (Advanced Measurement Approach,

AMA) steht den Banken die Möglichkeit offen, ihre Eigenmittelanforderungen mit einem internen Modell zur Schätzung der operationellen Risiken selbst zu ermitteln. (Vgl. Abschnitt 4.2 und Kapitel 12)

Die Marktrisikoregulierung, unter der die Banken heute schon aus verschiedenen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Ansätzen wählen können, wird unter Basel II im Wesentlichen unverändert übernommen. Es wurden lediglich Anpassungen und Ergänzungen hinsichtlich Handelsaktivitäten und der Behandlung von „Double Default“ vorgenommen, um ein reibungsloses Zusammenspiel von Marktrisikoregulierung und Basel II zu gewährleisten. Die entsprechenden Regeln entwickelte der Basler Ausschuss gemeinsam mit der internationalen Organisation der Wertschriftenaufseher (IOSCO). (Vgl. Abschnitt 4.2 und Kapitel 11)

Zeitplan von Basel II

Basel II sieht vor, die einfacheren Ansätze (einschliesslich F-IRB) am 1. Januar 2007 in Kraft zu setzen, die fortgeschrittensten institutsspezifischen Ansätze (Advanced IRB und AMA) erst ein Jahr später, um den entsprechenden Banken für die grosse Umstellung den benötigten zeitlichen Vorlauf zu geben. (Vgl. Abschnitt 4.3)

1.2 Ziele der Umsetzung in der Schweiz

Wegweisend für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken sollen die folgenden fünf Zielsetzungen sein. (Vgl. Kapitel 6)

1. Einfache Umsetzung für überwiegend im Inland tätige Banken

Für die vielen hauptsächlich im inländischen Retailgeschäft tätigen kleinen und mittleren Universalbanken soll der Umstellungsaufwand möglichst gering gehalten werden. (Vgl. Abschnitte 6.1 und 10.2)

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