Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten

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Schweizer Standardansatz

Die Neuerungen von Basel II werden vollumfänglich in den Schweizer Standardansatz übernommen, ansonsten aber, d.h. in den von Basel II nicht geänderten Bereichen, soll möglichst wenig am bewährten und überall installierten schweizerischen System geändert werden. Die Risikogewichte für Hypothekar- und Unternehmenskredite entsprechen grundsätzlich dem internationalen Minimum. Die schweizerischen Eigenmittelanforderungen für gewisse, vorsichtig belehnte gewerbliche Hypotheken und Lombardkredite sind im Vergleich mit Basel II tiefer. Für das Interbankgeschäft und für nicht gegenparteibezogene Aktiven hingegen sind die schweizerischen Bestimmungen deutlich strenger und differenzierender. Unter Basel II erfuhren diese beiden Geschäftsfelder keine Revision. Die von Basel II vorgesehene eigenmittelmässige Privilegierung für Retail- und Wohnbauhypotheken, für Kredite an Unternehmen mit gutem externem Rating sowie an KMU wird vollständig übernommen. Die Risikoverteilungsvorschriften für Banken mit Schweizer Standardansatz werden wie bisher an die Risikogewichte der Eigenmittelunterlegung gebunden sein. Deshalb sollte der Umstellungsaufwand beim Schweizer Standardansatz relativ gering. (Vgl. Abschnitte 10.2 und 15.2)

Internationaler Standardansatz

Viele international ausgerichtete Schweizer Banken und zahlreiche Töchter von ausländischen Banken berechnen ihre Eigenmittelanforderungen nicht nur nach schweizerischem Recht, sondern zwecks besserer internationaler Vergleichbarkeit auch noch nach Basler Vorgaben (BIZ-Ratio). Um künftig auf diese Doppelrechnung zu verzichten, sieht die neue Regulierung einen internationalen Standardansatz vor, der die Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken ohne irgendwelche Abweichungen gemäss Basler Vorgaben und in Anlehnung an die EU-Richtlinien festlegt. Um Eigenmittelarbitrage und Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem Schweizer Standardansatz zu verhindern, werden die Eigenmittelanforderungen des internationalen Standardansatzes mit Hilfe von Multiplikatoren geeignet kalibriert. Für die Risikoverteilungsvorschriften wird hier den Ansatz der Europäischen Union übernommen, der das Brutto-Exposure als Mass für Klumpenrisiken vorsieht. Der internationale Standardansatz steht allen Banken offen, die gewisse Kriterien bezüglich internationaler Ausrichtung erfüllen. Er dürfte allerdings mit erheblichem Umstellungsaufwand verbunden. (Vgl. Abschnitte 10.3 und 15.3)

Zweite Säule

Die Bankenkommission wird ihre bewährte Praxis der risikoorientierten aufsichtsrechtlichen Überwachung fortführen. Weiterhin wird sie die beiden Grossbanken vertieft und individuell überwachen. Bereits heute kann die Bankenkommission im Einzelfall zu den Eigenmittelanforderungen unter der ersten Säule an die individuelle Risikosituation eines Institutes angepasste Eigenmittelzuschläge verfügen. In Bestätigung der bisherigen Praxis hat sodann der von der Bankenkommission erwartete Eigenmittelüber-

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