Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2005/78: Basel II - Umsetzung in der Schweiz · 65 Seiten

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mittelanforderungen für Kreditrisiken nach dem Standardansatz (SA-CH oder SA-BIZ) als Vergleichsbasis bzw. Zielvorgabe für die IRB-basierten Eigenmittelanforderungen

würde jedoch die zusätzliche Implementierung des jeweiligen Standardansatzes

bedingen. Um dies zu vermeiden, wird ein bestimmter Prozentsatz der Basel-I-Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken als Näherungswert für die entsprechenden Eigenmittelanforderungen nach einen Basel-II-Standardansatz herangezogen. Die Basel-I-Anforderungen müssen dabei sowieso von jeder Bank, die den IRB oder den AMA anwendet, vor Umstellung auf Basel II wie auch für die ersten Jahre danach berechnet werden – dies ist die so genannte Parallelrechnung (vgl. Art. 133 ERV). Die Berechnung der Vergleichsbasis in Form eines bestimmtes Prozentsatzes der Basel-I-Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken verursacht also keinen Zusatzaufwand. Im Zuge der Parallelrechnung werden nun für mehrere Stichtage die Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken nach Basel I sowie nach Basel II (mit dem IRB) berechnet. Entsprechend ist es leicht möglich, bankspezifisch das durch-

schnittliche Verhältnis zwischen den Basel-II-IRB-Eigenmittelanforderungen und einem bestimmten Prozentsatz der Basel-I-Anforderungen für Kreditrisiken zu

bestimmen. Dieses bankspezifische Verhältnis dient dann zur Bestimmung des bankspezifischen Multiplikationsfaktors (Art. 77 Abs. 2 ERV), um die typischerweise tieferen IRB-Anforderungen auf ein mit dem Standardansatz vergleichbares Niveau anzuheben. Dieses Anheben stellt dabei für die vor allem im Private-Banking tätigen Auslandsbanken keine Erschwernis dar, da diese Banken im Hinblick auf das Private-Banking-Geschäft ohnehin einen komfortablen Überschuss an Eigenmitteln aufweisen.

17 Wirtschaftliche Auswirkungen

17.1 Auswirkungen auf die Banken

Je nach Risikoprofil können sich für einzelne Banken im Vergleich zu heute höhere oder tiefere Eigenmittelanforderungen ergeben. Für die kleinen und mittleren Universalbanken dürften sich insgesamt die durchschnittlichen Eigenmittelanforderungen mit dem Wechsel zu Basel II kaum ändern. Die zusätzlichen Anforderungen für operationelle Risiken werden durch leicht geringere Eigenmittelanforderungen im Schweizer Standardansatz zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken kompensiert (analog beim internationalen Standardansatz). Damit entstehen keine neuen eigenmittelmässigen Sonderbelastungen für die Banken. Hingegen erlauben die im internationalen Vergleich weiterhin hohen Eigenmittel, ökonomische Schocks besser zu verkraften und die Insolvenzgefahr zu verringern. Die neue Unterlegung der operationellen Risiken fällt bei den Vermögensverwaltungsbanken stärker ins Gewicht, da sie in der Regel wenig Kredit- und Marktrisiken aufweisen. Diese Banken verfügen aber heute schon über grosse Eigenmittelüberschüsse und können höhere

quantitative Anforderungen somit problemlos verkraften.

52/65 Basel II – Umsetzung in der Schweiz: Erläuterungsbericht