Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2005/92: Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung · 7 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht
2. Allgemeine Bemerkungen
Die Zusammenführung der zwei bisherigen Verordnungen und zwei Reglemente zu einer einzigen Verordnung wird von der grossen Mehrheit der Anhörungsteilnehmer begrüsst.
2.1 Kantone
23 Kantone haben zur Vorlage keine Bemerkungen oder stimmen der Zusammenlegung der Stilllegungsfondsverordnung und Entsorgungsfondsverordnung in einem Erlass zu. Einige von ihnen (BS, SH, AG) beantragen Änderungen bzw. Präzisierungen einzelner Bestimmungen (z.B. keine Festlegung der Dauer der Beobachtungsphase in der Verordnung, keine Genehmigung des Rückstellungsplans durch die Verwaltungskommission). Drei Kantone (BE, GL, BL) haben sich zur Vorlage nicht geäussert.
2.2 Parteien
SPS und die Grüne Partei Schweiz begrüssen, dass zwei separate Fonds erhalten bleiben. Sie bemängeln jedoch insbesondere die Erhöhung der angenommenen Betriebsdauer von 40 auf 50 Jahre, welche die Berechnungsgrundlage für die Fondsbeiträge bildet. Weiter kritisieren sie die zu kurze Dauer der Beobachtungsphase (50 J.) für ein geologisches Tiefenlager sowie die nach ihrer Auffassung zu tief veranschlagten Stilllegungs- und Entsorgungskosten.
CVP und CSP haben auf die Einreichung einer Stellungnahme verzichtet. Die übrigen angeschriebenen Parteien haben sich nicht geäussert.
2.3 Eidgenössische Kommissionen
Die KSA begrüsst die Anpassung der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung an das KEG. Sie beantragt jedoch einige Änderungen des Verordnungsentwurfs (z.B. längere Beobachtungsphase, keine Befreiung von der Beitragspflicht für das Paul Scherrer Institut, die Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne und die kantonalen Universitäten für ihre Kernanlagen).
2.4 Elektrizitätswirtschaft
Die Elektrizitätswirtschaft (swisselectric/swissnuclear, KKW Gösgen, BKW) stimmt dem Verordnungsentwurf grundsätzlich zu. Sie bringt allerdings mehrere Vorbehalte an und beantragt die Änderung bzw. Ergänzung einzelner Bestimmungen (z.B. Rückerstattung von zuviel einbezahlten Beiträgen keine Genehmigung des Rückstellungsplans durch die Verwaltungskommission, keine Übergangsbestimmungen notwendig).
2.5 Energiepolitische und Umweltschutzorganisationen
SES und Greenpeace machen unter Anderem geltend, dass die Stilllegungs- und Entsorgungskosten zu tief veranschlagt seien. Zudem ist für diese Organisationen die vorgeschlagene Beobachtungsphase für ein geologisches Tiefenlager (50 J.) zu kurz. SES, Greenpeace, Sortir du nucléaire und Ecologie libérale bemängeln ferner die zu lange Betriebsdauer (50 J.) als Berechnungsgrundlage für die Fondsbeiträge. Greenpeace fordert zudem, dass die Stilllegungs- und Entsorgungskosten vor der Inbetriebnahme eines neuen KKW in die Fonds einbezahlt oder sichergestellt werden. Für die bestehenden KKW sei dementsprechend eine angemessene Frist vorzusehen.
3/7 C:\Program Files\FileNet\IDM\Cache\2007120415002400001\Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung_ Auswertungsbericht.doc