Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/1: Vernehmlassung über die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG · 64 Seiten

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3.5 bestrebt ist, die Arbeitsmarktfähigkeit ihrer fest angestellten Mitarbeitenden durch

Aus- und Weiterbildungsmassnahmen zu verbessern.

3.6 allfällige weitere Restrukturierungsmassnahmen im Rahmen bestehender oder neuer

Sozialpläne umsetzt.

3.7 Bestand und Qualifikation der Mitarbeitenden auf die kommenden Bedürfnisse aus-

richtet.

4. Kooperationen und Beteiligungen

Der Bundesrat erwartet, dass Swisscom

4.1 Beteiligungen nur eingeht, wenn sie langfristig zur Sicherung oder Steigerung des

Unternehmenswertes beitragen, führungsmässig gut betreut werden können und dem Risikoaspekt genügend Rechnung tragen.

4.2 keine Beteiligungen im Ausland an Telekommunikationsgesellschaften mit Grundver-

sorgungsauftrag eingeht. Übrige Beteiligungen im Ausland sind hingegen möglich, wenn sie das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine andere strategischindustrielle Logik aufweisen.

4.3 zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Beteiligungen im Inland eingeht.

5 Berichterstattung an den Bundesrat

Der Bundesrat erwartet, dass Swisscom vierteljährlichen einen Informations-Austausch mit Vertretern des Bundes entsprechend den regelmässig stattfindenden Analysten- und Investorengespräche pflegt. Der Gleichbehandlung der Aktionäre wird dabei Rechnung getragen. Der Verwaltungsrat der Swisscom erstattet dem Bundesrat am Ende jedes Geschäftsjahres Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele.

6 Geltungsdauer und Änderung

Die vorliegenden strategischen Ziele gelten für die Jahre 2006 bis 2009 bzw. bis zu der vom Bundesrat beabsichtigten Aufgabe der Mehrheitsbeteiligung des Bundes an Swisscom. Das Umfeld der Unternehmung befindet sich auch ausserdem in einem ständigen Wandel. Bei