Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/1: Vernehmlassung über die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG · 64 Seiten
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1 Ausgangslage
Nach Ankündigung des Bundesratsbeschlusses zur geplanten Abgabe der Bundesbeteiligung an Swisscom wurden von verschiedener Seite flankierende Massnahmen gefordert.
Deshalb stellt der Bundesrat ausserhalb seines Vernehmlassungsberichts mögliche flankierende Massnahmen zur Diskussion. Diese betreffen drei Themenbereiche:
¾Sicherstellung der Grundversorgung (Ziffer 2)
¾Wahrung der Eigenständigkeit von Swisscom (Ziffer 3)
¾Kompetenzübertrag zum Verkaufsentscheid an das Parlament (Ziffer 4)
Pro Themenbereich werden im Folgenden mögliche flankierende Massnahmen vorgestellt und aus Sicht des Bundesrates bewertet. Dabei wird in erster Linie die Frage beantwortet, ob eine bestimmte flankierende Massnahmen ihr Ziel - wie zum Beispiel die Sicherstellung der Grundversorgung oder die Wahrung der Eigenständigkeit von Swisscom - überhaupt erreichen kann. In einigen Fällen zeigt sich, dass eine flankierende Massnahmen nur in Kombination mit einer anderen den gewünschten Effekt erzielt. Auch ist anzumerken, dass nicht alle Massnahmen gegenseitig kompatibel sind.
Daneben sind aus Sicht des Bundesrates bei der Beurteilung von flankierenden Massnahmen weitere Kriterien zu beachten. Flankierende Massnahmen sollten
¾einfach umsetzbar sein (sowohl im Gesetz wie auch im Vollzug);
¾die finanziellen und technologischen Risiken für den Bund möglichst gering halten; ¾keine aktienrechtlichen Sonderlösungen beinhalten;
¾möglichst geringe Einbussen beim Verkaufserlös nach sich ziehen;
¾sicherheitspolitische Interessen mitberücksichtigen;
¾und den Interessen von Swisscom Rechnung tragen.