Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/1: Vernehmlassung über die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG · 64 Seiten
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3.4 Gratisabgabe der Swisscom-Aktientitel an die Schweizer Bevölkerung
Die Hälfte der in Bundesbesitz befindlichen Aktien der Swisscom werden nach einer Frist von 3 Jahren gratis an die Schweizer Bevölkerung abgegeben.
Die Gratisabgabe der Swisscom-Aktientitel an die Schweizer Bevölkerung kann im Prinzip auch als Volksaktie bezeichnet werden. Sie stellt diesbezüglich einen Extremfall dar, beträgt doch der Preisabschlag nicht einige wenige Prozentpunkte, sondern 100%.
Bei einer Gratisabgabe der Hälfte der bundeseigenen Aktien würde jede Bürgerin resp. jeder Bürger zwei bis drei Aktien erhalten, was heute einem Gegenwert von ca. CHF 800.- bis CHF 1'200.- entspricht. Die Aktien würden nach der erfolgten Privatisierung während drei Jahren in einem Bankdepot blockiert. Entsprechend würden sie an einem präzisen Stichtag der Bevölkerung verteilt. Es muss davon ausgegangen werden, dass ein Grossteil der Bevölkerung nicht an den Aktien, sondern an deren monetärem Gegenwert interessiert sein wird. Entsprechend werden diese Personen ihre Aktien verkaufen wollen. Durch das grosse Angebot wird der Swisscom-Aktienkurs stark unter Druck kommen. Profitieren von diesem Kurssturz werden insbesondere professionelle Investoren, die das zu erwartende Überangebot bereits lange vorher mit Hilfe derivativer Finanzinstrumente ausgenutzt haben werden. Damit würde Volksvermögen quasi über Nacht vernichtet respektive zu weiten Teilen professionellen Investoren zugeleitet.
Um einen Kurssturz zu vermeiden, müsste sich Swisscom ein milliardenschweres Rückkaufsangebot an die Schweizer Bürgerinnen und Bürger überlegen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass es während der dreijährigen Aktien-Blockierungsphase für Swisscom schwierig wäre, strategische Entscheide wie zum Beispiel eine Fusion oder andere Wege der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zu fällen. Daneben wäre der Bund wohl noch immer Inhaber der Stimmrechte. Sein Ziel, die politische Verantwortung möglichst rasch abzugeben, könnte damit nicht erreicht werden.
Daneben sind auch Einbussen beim Verkaufserlös der anderen Aktienhälfte hinzunehmen. Diese Aktien würden bei nationalen und internationalen Investoren platziert. Dabei stehen zwei Verfahren zur Auswahl: Die öffentliche Sekundärplatzierung, bei der eine Prospektpflicht besteht und die eine umfangreiche zeitliche Vorbereitung voraussetzt oder das „Accelerated Bookbuilding“. Bei letzterem wird einer oder mehreren Banken den Auftrag erteilt, die Titel bei institutionellen Investoren zu platzieren. Die Vorteile liegen darin, dass auf einen Prospekt verzichtet und der Verkauf in kurzer Zeit realisiert werden kann. Welches der beiden Verfahren gewählt würde, hängt von der Marktverfassung und der Aufnahmefähigkeit des Marktes im Zeitpunkt der geplanten Platzierung ab. Die auf dem Aktienkurs lastende Unsicherheit, ausgehend von den für drei Jahre blockierten Titeln, wird eine Platzierung auf jeden Fall erschweren, was sich negativ im zu erwartenden Verkaufserlös niederschlagen wird.
Zudem erhöht der mit Sicherheit sinkende Aktienkurs die Attraktivität von Swisscom für einen strategischen Investor. Das Unternehmen wäre zu einem günstigen Preis zu haben. Dem Verlust der Eigenständigkeit würde mit einer Gratisabgabe der Hälfte der Aktientitel gar Vorschub geleistet.
Auch wäre der administrative Aufwand einer Gratisabgabe enorm, vor allem im Verhältnis zu dem pro Person zu erwartenden Ertrag. Beim Übertrag der Aktien wären Depots zu eröffnen, rund sieben Millionen Personen müssten angeschrieben werden, Abklärungen und Entscheide im Hinblick auf die Bezugsberechtigung wären zu treffen. Zudem wären die steuerrechtlichen Folgen dieser Schenkung zu regeln.