Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/1: Vernehmlassung über die Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG · 64 Seiten
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3.3 Lancierung einer Volksaktie
Um eine möglichst breite Streuung der Swisscom-Aktientitel zu erreichen, lanciert der Bund eine sogenannte Volksaktie.
Unter einer Volksaktie wird bei einem Börsengang eine privilegierte Zuteilung von Aktientiteln an Kleinaktionäre (Quote) verstanden, verbunden mit einem Preisabschlag.
Beim Initial Public Offering im Jahr 1998 wurde die Möglichkeit einer Volksaktie eingehend geprüft. Es wurde jedoch davon abgesehen, weil der Aufwand, die Kosten und die Risiken eines solchen Verfahrens zu hoch waren. Erfahrungen in anderen europäischen Ländern haben in der Zwischenzeit auch gezeigt, dass das Instrument einer Volksaktie sehr risikobehaftet ist. So erlitten Kleinaktionäre der Deutschen Telekom und der schwedischen Telia empfindliche Verluste auf ihren Engagements2.
Nichtsdestotrotz hat der Bund anlässlich des Börsengangs mit Hilfe der Swisscom ein spezielles Aktienangebot für Privatanleger geschaffen3. Es wurde als „persönliches Aktienangebot“ vermarktet, dies auch aus der Überlegung heraus, dass eine starke Aktienplatzierung bei der Retailkundschaft den Wettbewerb mit den institutionellen Investoren verschärft. Durch die mögliche Verknappung der Zuteilung für die Institutionellen steigt deren Bereitschaft, einen hohen Preis zu bieten. Damit entsteht letztlich ein bedeutender finanzieller Vorteil für die Verkäuferschaft. Zudem war eine der Zielsetzungen für die Teilprivatisierung nicht nur die Erreichung eines bedeutenden „Free-Floats“ der Aktien, sondern ausdrücklich auch die breite Streuung der Aktie sowohl bei privaten als auch bei institutionellen Anlegern.
Eine breite Streuung der Swisscom-Aktien ist auch heute wünschenswert. Wie im Vernehmlassungsbericht erwähnt, beabsichtigt der Bundesrat insbesondere mit der Lancierung einer Volksaktie auch in diese Richtung zu gehen. Allerdings ist anzunehmen, dass wie 1998 nur eine beschränkte Anzahl von Kleinanlegern bereit ist, sich zu engagieren. Eine Streuung der Aktien im Publikum kommt deshalb nur für einen Teil der Platzierung in Frage.
Auch ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass selbst mit einer breiten Streuung der Aktien die Eigenständigkeit der Swisscom keineswegs gesichert werden kann. Denn ein strategischer Investor kann zu jedem Zeitpunkt ein Übernahmeangebot lancieren. Entsprechend ist auch bei einer Volksaktie auf folgende Tatsache hinzuweisen: Eine Volksaktie kann die Eigenständigkeit von Swisscom nur dann sichern, wenn erstens ein grosser Teil des Volkes bereit ist, als Investor aufzutreten und wenn, zweitens, ein beträchtlicher Anteil dieser Volksaktionärinnen und -aktionäre auch mittelfristig und ange-
2 15'000 deutsche Kleinaktionäre haben die Deutsche Telekom und die Bundesrepublik angeklagt, die Volksaktien zu teuer verkauft zu haben bzw. im Verkaufsprospekt die Angaben geschönt zu haben. Die Urteile sind noch hängig. Die Aktien der Telia (heute TeliaSonera) wurden im Jahr 2000 für 85 SEK pro Stück breit im schwedischen Volk gestreut; heute pendelt der Kurs bei rund 40 SEK, zeitweise fiel er sogar unter
30 SEK.
3 Das Aktienangebot für Kleinanleger enthielt folgende Vorteile: - Einen Preisabschlag vom Platzierungspreis von CHF 5.- pro Aktie; - Eine garantierte Zuteilung von mindestens 10 Aktien; - Eine bevorzugte Zuteilung gegenüber gleich grossen Zeichnungen im generellen Aktienangebot; - Die Zusicherung einer Zuteilung gemäss einheitlichem und transparentem Schlüssel, der am ersten Handelstag in den Zeitungen veröffentlicht wird. Rund 70'000 Privatanleger haben im Rahmen dieses Angebots mehr als zwei Millionen Aktien gezeichnet, was 8% der Anzahl platzierten Aktien entsprach.