Vorlage

Vernehmlassung 2006/100: Verordnung über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahrlehrerverordnung, FV) und von dieser Änderung betroffenen weiteren Verordnungen

Fedlex · Vorlage · Seite 1

Beilage 5: Änderungsvorschläge zur Schwerverkehrsabgabeverordnung

Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)

Der Schweizerische Bundesrat,

verordnet:

I

Die Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 2000 wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 1 Bst. h

1

Der Abgabe unterliegen nicht:

h. Fahrschulfahrzeuge (Art. 9 FV), soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einer registrierten Fahrschule oder von einem Fahrlehrer immatrikuliert werden;

II

Diese Änderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

TT. Monat 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz