Vorlage
Vernehmlassung 2006/100: Verordnung über die Zulassung von Fahrlehrern und Fahrlehrerinnen und ihre Berufsausübung (Fahrlehrerverordnung, FV) und von dieser Änderung betroffenen weiteren Verordnungen
Fedlex · Vorlage · Seite 1
Beilage 5: Änderungsvorschläge zur Schwerverkehrsabgabeverordnung
Verordnung über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (Schwerverkehrsabgabeverordnung, SVAV)
Der Schweizerische Bundesrat,
verordnet:
I
Die Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 2000 wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 1 Bst. h
1
Der Abgabe unterliegen nicht:
h. Fahrschulfahrzeuge (Art. 9 FV), soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einer registrierten Fahrschule oder von einem Fahrlehrer immatrikuliert werden;
II
Diese Änderung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
TT. Monat 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz