Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 45 Seiten

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Beim Testen innerhalb des gesamten Warenkorbes konnte festgestellt werden, dass sowohl der mittlere Deckungsgrad als auch die Abweichung der drei geschlossenen Objekte mit einem Zuschlag von 45'000 Fr. pro geschlossenen Platz in einem vertretbaren Rahmen blieben (vgl. Anhang 3a).

2 Berechnungsbeispiele mit und ohne Sicherheitszuschlag befinden sich in Anhang 12 und 13.

Kapitel 6: Weiteres Vorgehen

Die entsprechenden Anpassungen der Verordnung LSMV sowie der Verordnung des EJPD gehen zusammen mit der Pauschalierung der Betriebsbeiträge zur Anhörung an die Kantone und privaten Trägerschaften. Der vorliegende Bericht kann ab homepage der Sektion Straf- und Massnahmenvollzug als pdf heruntergeladen werden.

Es ist geplant, die Platzkostenpauschale für Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusammen mit der Einführung einer Pauschale für die Betriebsbeiträge auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen.

Die Sektion Straf- und Massnahmenvollzug wird im Anschluss an die Anhörung ebenfalls das Handbuch des BJ für die Erziehungseinrichtungen überarbeiten und ebenfalls die Anpassungen von Kapitel 3 der Bemessungs-Richtlinien der Bausubventionskonferenz an die Hand nehmen.

Kapitel 7: Anhang

Anhang 1-13

ZWI/BURU/RI/STAN rev. 10.12.04 / rev. Juni 05 / rev. April 07 Pauschalierung Heime Schlussbericht