Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 45 Seiten

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3.7.3.7 Grundlagen zur Festlegung des Veränderungsgrades

Um den Erneuerungsgrad zutreffend festlegen zu können, ist es für die Subventionsbehörde unabdingbar, das Umbauprojekt gut zu kennen. Dafür sind die folgenden Unterlagen notwendig:

• Baubeschrieb ===> Art der Arbeiten

• Pläne ===> betroffene Teile der bestehende Bauten

• Kostenvoranschlag ===> Zusammensetzung der Kosten (Rohbau,

Installationen, Ausbau)

3.7.3.8 Berechnungsbeispiel

Ein ausführliches Berechnungsbeispiel befindet sich in Anhang 10.

Kapitel 4: Würdigung des Modells und Schlussfolgerungen

Die bisher im Erwachsenenbereich mit der Platzkostenpauschale gemachten Erfahrungen waren derart positiv, dass eine Einführung dieser Bemessungsmethode auch im Heimbereich nahe liegt. Die bisher erarbeiteten Resultate zeigen auf, dass sich die Vorteile dieser Methode auch auf den Heimbereich auswirken werden. Das System besticht durch seine Einfachheit und die für eine Pauschale geringe Abweichung gegenüber der konventionellen Methode. Das Projektteam ist zudem überzeugt, dass damit besonders gut auf die speziellen Gegebenheiten der stationären Jugendhilfe eingegangen werden kann.

Hervorzuheben sind die folgenden Vorteile:

1. Das Modell ist einfach und transparent.

2. Die Pauschale bietet wertvolle Hinweise für die Planung von Bauvorhaben.

3. Die unterschiedlichen konzeptionellen Bedürfnisse und Ausrichtungen der einzelnen

Heime werden berücksichtigt.

4. Das Modell findet sowohl bei Neubauten, teilweisen Neubauten als auch Umbauten

Anwendung.

5. Es berücksichtigt bereits vom Bund anerkannte Grundsätze, wie z.B. Erneuerung und

Eingriffsgrad.

Grundsätzlich stellt eine Pauschalierung eine Vergröberung der Messmethode dar. Dies kann im Einzelfall zu einer Unter- oder Überdeckung der anerkannten Baukosten führen. Wie bereits in Kapitel 3.6.7 ausführlich beschrieben, wird die pauschale Bemessung bei einem Bauvorhaben angewendet, wenn die Bandbreite von +/- 30% gegenüber dem Kostenvoranschlag nicht überschritten wird. Ansonsten erfolgt die Bemessung anhand der Schlussabrechnungsmethode.