Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/108: Änderung der Verordnung über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug und der Verordnung EJPD über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug · 45 Seiten
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Der mittlere Deckungsgrad aller im Warenkorb enthaltenen Objekte sinkt durch das Einbeziehen der 4 zusätzlichen Kleinheime ebenfalls leicht und zwar auf 97.05%.
Mit einem Zuschlag von 10% von BKP 1 - 3 und 5 über alle Bereiche für Kleinheime mit einer Platzzahl von =/< 15 Plätzen kann die Unterdeckung in etwa aufgefangen werden, ohne dass sich der gesamte mittlere Deckungsgrad stark verschiebt. Dieser soll aus Gründen der Kostenneutralität des neuen Bemessungssystems möglichst bei 100% liegen, ohne im Einzelfall zu grosse Abweichungen aufzuweisen (vgl. Anhang 3a und Anhang 4a). In der Folge wurde auf Grund dieser Resultate beschlossen, für die Kleinheime ein Zuschlag in der Höhe von 10% zu gewähren.
Ein Berechnungsbeispiel befindet sich in Anhang 11.
5.3 Sicherheit
Im Rahmen der 1. Anhörung wurde die Angehörten aufgefordert, gezielt zur Frage der Sicherheit und zu den daraus entstehenden Kosten in solchen Erziehungseinrichtungen anfallen, Stellung zu nehmen. Die Pauschale sah zu diesem Zeitpunkt noch keine speziellen Zuschläge für zusätzliche Kosten solcher Art vor. Der Grund lag darin, dass an Hand der Auswertungen des Warenkorbes sowohl flächenmässig als auch kostenmässig keine signifikanten Unterschiede zwischen den offenen und geschlossenen Einrichtungen ersichtlich waren. Verschiedene Kantone haben sich in der Folge jedoch dahingehend geäussert, dass die Kosten für die Sicherheit hoch seien, ohne jedoch konkrete Nachweise zu erbringen. Die Projektleitung hat dann beschlossen, dieser Frage vertieft nachzugehen, mit dem Ziel, falls sich solche Mehrkosten erhärten sollten, diese mit einem Zuschlag analog der Platzkostenpauschale Erwachsene abzugelten.
Für die Evaluation der allfälligen Mehrkosten wurden die folgenden Merkmale berücksichtigt: Fenstergitter oder Alternativlösung, verstärkte Türen, Elektronik, Zäune, Spazierhof und Mehrangebot an Sanitärräumen (z.B. Sanitärbereich in jedem Zimmer). Zusätzlich wurde auf die Daten zurückgegriffen, die die Grundlage für den Sicherheitszuschlag bei Erwachseneneinrichtungen bildeten.
Die Aufgabe war insofern schwierig zu lösen, als dass nur wenige aktuelle Daten zur Verfügung standen. Zum einen weil es in der Praxis noch wenige geschlossene Heime bzw. geschlossene Abteilungen gibt und der Bedarf an geschlossenen Plätzen erst in der letzten Zeit am Steigen ist. Zum andern sind bei den aktuellen Fällen die Mehrkosten für die zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen nicht separat abgerechnet worden, so dass die Kosten aufgrund des Leistungsbeschriebs teilweise geschätzt werden mussten. Dabei zeigte sich, dass die grössten Kosten bei der Elektronik (Ein-/Ausbruchüberwachung, Zellenrufanlage, Videokontrolle usw.) anfielen.
Als Mehrkosten pro geschlossenen Platz resultierte aus diesen Berechnungen ein Betrag von rund Fr. 40'000.-. Weil die Datenbasis sehr schmal und mit gewissen Unsicherheiten behaftet ist (insbesondere fehlen noch gewisse Erfahrungswerte bezüglich dem tatsächlichen Bedarf an Sicherheitsmassnahmen), wird dieser Betrag auf Fr. 45'000 aufgerundet. Der auf den ersten Blick höhere Sicherheitszuschlag gegenüber dem Erwachsenenbereich (35'000) rechtfertigt sich, weil die Erwachsenenanstalten bereits über eine höhere Grundausstattung verfügen als die offenen Erziehungseinrichtungen. So verfügen im Erwachsenenbereich bereits alle Zellen infolge des Einschlusses der Klienten über die notwendigen Einrichtungen wie Sanitärbereich, Gegensprechanlagen usw.