Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 183Fedlex · Erläuternder Bericht

einerseits Aufschluss darüber, von wie viel Prozent der befragten Unternehmen das einzelne Risiko als „gross“ oder „mittel“ erachtet wurde. Andererseits zeigt sie auf, ob und wie stark das Risiko nach Einschätzung des Bundesrates durch das Modul „2 Sätze“ (in Kombination mit dem Modul „Steuergesetz“) verkleinert wird:

Formelle Risikobereiche

Mittleres bis grosses Veränderung des Kommentar

Risiko Status quo Risikos durch Modul

KPMG / Uni ZH "2 Sätze"

Exportnachweis 45% Freier Nachweis möglich (+ "safe haven"- Regelung)

Konforme Vorsteuerrechnungen 43% Freier Nachweis möglich (+ "safe haven"- Regelung)

Umsatzsteuer- Abstimmung 40% Einfacher dank Möglichkeit zum Abstellen aufs Geschäftsjahr sowie dank Aufhebung vieler Ausnahmen

Importnachweise 37% Freier Nachweis möglich (+ "safe haven"- Regelung)

Aufbewahrung Unterlagen 32% Dank Verkürzung der absoluten Verjährungsfrist auch kürzere Aufbewahrungfrist für Unterlagen in hängigen Rechtsfällen Konforme Rechnungsstellung 17% Aufhebung vieler Ausnahmen erleichtert die Rechnungsstellung

Materielle Risikobereiche

Mittleres bis grosses Veränderung des Kommentar

Risiko Status quo Risikos durch Modul

KPMG / Uni ZH "2 Sätze"

Abklärung der Steuerpflicht 38% Einheitliche Umsatzlimite, keine Steuerzahllastlimite mehr, keine Hochrechnung auf ganzes Jahr mehr notwendig

Qualifizierung + Aufteilung der Umsätze 36% Dank der Aufhebung vieler Ausnahmen etwas vereinfacht Reihengeschäfte 36% Neu in Art. 19 Abs. 3 E-MWSTG klar geregelt

Option für alle Immobilien-Vermietungen an alle Unternehmen mög-Nutzungsänderungen 34% lich und neu auch dann, wenn das Gebäude vom Mieter ganz oder teilweise für die Erzielung unecht befreiter Umsätze genutzt wird Konzerninterne Transaktionen 29% Dieses Risiko wurde bereits durch die Praxisänderung per 1. Januar 2005 bezüglich Umrechnungskurse entschärft

Verwaltung von Beteiligungen 25% Es sind keine Vorsteuerabzugskürzungen mehr vorzunehmen Zwischen effektiv abrechnenden steuerpflichtigen Personen, die nur Tausch- und Verrechnungsgeschäfte 23% steuerbare Umsätze tätigen, gibt es keine nachträglichen Korrekturen

Behandlung von Vorauszahlungen 22% Probleme stellen sich hier nur bei Steuersatzerhöhungen. Durch die Reform ändert sich nichts

MWST-relevante Entwicklungen 16% Bei Änderungen der Geschäftstätigkeit Gefahr kleiner, dass neue Tätigkeit steuerlich anders zu behandeln ist als die bisherige Bestimmung des Steuersatzes 10% Keine Verbesserung

Es zeigt sich, dass sehr viele formelle und materielle Risikobereiche der Mehrwertsteuer entschärft werden, häufig sogar deutlich. Im Vergleich zum Modul „Einheitssatz“ (s. Ziff. 3.2.1) werden jedoch etwas geringere positive Auswirkungen für die steuerpflichtigen Personen erzielt.

3.4.2 Auswirkungen auf den Bund

Die Steuersätze des Moduls “2 Sätze” sind so festgelegt, dass sich die Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes durch die Reform weder erhöhen noch vermindern. Das Modul “2 Sätze” hat auch sonst keine spürbaren Auswirkungen auf den Bund. Zwar werden viele bisher unecht befreite Bereiche neu der Steuer unterstellt. Dies erfolgt aber zum reduzierten Satz, welcher von der bisherigen taxe occulte-Belastung in der Regel nur wenig abweichen dürfte. Insofern ist auch nicht von einem erhöhten Subventionsbedarf auszugehen.

Die Aufhebung der Ausnahmen führt zu rund 25’000 zusätzlichen steuerpflichtigen Personen. Hinzu kommen noch rund 1’000 neue steuerpflichtige Personen infolge der Harmonisierung der Umsatzlimite für die Steuerpflicht. Dies bewirkt einen erhöhten Erhebungsaufwand für die Verwaltung. Abgrenzungsprobleme zwischen