Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 181Fedlex · Erläuternder Bericht

Mehrbelastung der Haushaltstypen in Franken pro Monat bei der Variante "Gesundheitswesen" mit Einheitssatz von 6,4 %

0 - 4'500 - 6'700 - 8'700 - 11'700 Einkommensklassen (Fr. pro Monat)

4'499 6'699 8'699 11'699 u. mehr

Alle Haushalte 10.39 7.77 7.86 5.79 -3.46

Einpersonen-Haushalte (ohne Rentner) 4.62 -2.01 -7.94 -10.82 -

Paar-Haushalte (ohne Kinder) - 11.99 6.43 -0.46 -12.15

Paar-Haushalte (mit 1 Kind) - 14.64 10.09 9.48 -

Paar-Haushalte (mit 2 Kindern) - 17.04 17.38 16.79 9.64

Rentner-Haushalte 11.97 10.06 10.78 -0.20 -

3.3.5 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Im Status quo stammen nur etwa zwei Drittel der Einnahmen aus der Steuer aus dem Ausgangsumsatz (Output-Steuer); im Übrigen ist sie eine Input-Steuer. Diese lastet auf dem Einkauf von Waren und Dienstleistungen (Input) des Unternehmens beziehungsweise des Gemeinwesens, indem dieses die bezahlte Input-Steuer gar nicht oder nicht vollständig als Vorsteuerabzug anrechnen kann. Damit ergibt sich eine taxe occulte auf Vorleistungen und Investitionen. Auf Basis von Daten für das Jahr 2001 wird die taxe occulte bei einem Gesamtsteueraufkommen von 17 Milliarden Franken auf zirka 5,4 Milliarden Franken geschätzt.206 Davon entfallen 1,2 Milliarden Franken auf die taxe occulte auf den Wohnbauinvestitionen und 4,2 Milliarden Franken auf die übrige taxe occulte.

Bei der Variante „Gesundheitswesen“ sinkt die taxe occulte auf 4,7 Milliarden Franken. Die Wohnbauinvestitionen bestreiten davon 1,0 Milliarden Franken und die übrige taxe occulte 3,7 Milliarden Franken. Die Gründe dafür sind einerseits der Abbau der unechten Befreiungen, welcher die Steuerbasis der taxe occulte verringert, und anderseits die Senkung der Steuerlast auf dieser Steuerbasis, weil die taxe occulte nun aus dem Einheitssatz von 6,4 Prozent und nicht mehr überwiegend aus dem bisherigen Normalsatz von 7,6 Prozent entspringt. Die Aufhebung eines Teils der unechten Befreiungen und der Übergang zum Einheitssatz bringt somit eine leichte Verlagerung der Steuerlast weg von den Vorleistungen und Investitionen (taxe occulte) hin zum Konsum.

3.4 Auswirkungen des Moduls “2 Sätze”

Wird unterstellt, dass der Normalsatz weiterhin 7,6 Prozent betragen soll, muss die Aufkommensneutralität der Reform durch eine Anpassung des reduzierten Satzes erreicht werden. Dieser bemisst sich dann neu auf 3,4 Prozent.

Der pauschalierte Vorsteuerabzug für Bezüge von Urprodukten bei Urproduzenten (Art. 23 Abs. 4 E-MWSTG) beläuft sich beim Modul “2 Sätze” auf 3,1 Prozent. Solange der reduzierte Satz zur Finanzierung der Einlageentsteuerung auf 3,7 Prozent

206 Im Jahr 2005 hat das Aufkommen der Mehrwertsteuer 18 Mrd. Franken überschritten. Entsprechend dürfte die taxe occulte auf gut 5,7 Mrd. Franken angestiegen sein.