Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten
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angehoben ist (s. Ziff. 3.5.3), beträgt der pauschalierte Vorsteuerabzug aber 3,4 Prozent.
3.4.1 Auswirkungen auf die steuerpflichtigen Personen
∑ Der Abbau der unechten Befreiungen erhöht die Zahl der steuerpflichtigen
Personen um höchstens 30'000. Damit verbunden sind für die betroffenen Unternehmen Entrichtungskosten, die jedoch nicht quantifiziert werden können. Sie hängen insbesondere von der Grösse des Unternehmens ab. Im Durchschnitt liegen diese Kosten unter den in der Tabelle unter Ziffer 7.2.1 geschätzten Kosten von 4'200 Franken pro Jahr, denn durch die diversen Vereinfachungen der Module „Steuergesetz“ wird die Anwendung der Mehrwertsteuer spürbar vereinfacht.207
∑ Auf der anderen Seite führt der Abbau der unechten Befreiungen bei all jenen
Steuerpflichtigen zu einer Senkung der Entrichtungskosten, die aktuell sowohl steuerbare als auch unecht befreite Umsätze erzielen und folglich die Umsätze sauber aufteilen und den Vorsteuerabzug sachgerecht kürzen müssen.
Im Jahre 2003 hatten 38'665 Steuerpflichtige (= 12,4 % aller Steuerpflichtigen) unter Ziffer 043 ihrer Mehrwertsteuerabrechnung von der Steuer ausgenommene Einnahmen deklariert. Eine Aufteilung dieser deklarierten Beträge auf nach Artikel 18 MWSTG unecht befreite Umsätze und auf erhaltene Subventionen und Spenden ist nicht möglich. Von diesen Steuerpflichtigen rechneten 32'287 nach der effektiven Methode ab und mussten deshalb ihren Vorsteuerabzug kürzen. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil dieser Steuerpflichtigen keine nach Artikel 18 MWSTG unecht befreite Umsätze erzielt, sondern Subventionen und/oder Spenden erhalten hat. Dennoch kann festgehalten werden, dass viele Steuerpflichtige durch die Aufhebung eines Grossteils der unechten Befreiungen eine administrative Entlastung erfahren werden.
Würde man zudem eine der in den Ziffern 6.1 und 6.2 vorgeschlagenen Alternativen für die Behandlung von Subventionen und Spenden einführen, dann müsste keiner dieser 32'287 Steuerpflichtigen mehr Vorsteuerabzugskürzungen vornehmen.
∑ Im Jahre 2004 haben KPMG Schweiz und das Institut für Rechnungswesen und
Controlling der Universität Zürich untersucht, welchen Stellenwert MWST-Risiken und deren Handhabung bei den Unternehmen haben und wie das MWST-Management konkret ausgestaltet ist.208 Die Umfrage richtete sich an die 500 umsatzstärksten Unternehmen der Schweiz sowie an die jeweils 20 grössten Schweizer Banken und Versicherungen. Teilgenommen an der Umfrage haben 176 Unternehmen. In Ziffer 3.2 dieser Studie werden die Risikobereiche der Mehrwertsteuer dargelegt. Nachfolgende Tabelle gibt
207 Es ist in diesem Zusammenhang aber auch auf die Studie der Weltbank und PricewaterhouseCoopers LLP aus dem Jahre 2006 zu verweisen, welche den zeitlichen Aufwand für die Entrichtung der Mehrwertsteuer für ein mittleres schweizerisches Unternehmen auf lediglich 8 Stunden pro Jahr beziffert (s. ausführlichere Darstellung am Ende von Ziff. 7.2.1).
208 KPMG und Universität Zürich, Institut für Rechnungswesen und Controlling, Management der Mehrwertsteuerrisiken, Eine Bestandesaufnahme bei Schweizer Unternehmen anlässlich 10 Jahre Mehrwertsteuer, Zürich 2004