Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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steuerbaren und unecht befreiten Leistungen kommen nur noch in geringem Masse vor. Hingegen ist die Abgrenzung zwischen Leistungen zum Normalsatz und zum reduzierten Satz weiterhin von Bedeutung, so dass von dieser Seite her keine Entlastung für die Verwaltung zu erwarten ist. Es ist somit von einem zusätzlichen Personalbedarf von 30 - 40 Stellen auszugehen. Nicht berücksichtigt ist dabei indessen ein allfälliger Minderbedarf aufgrund der Einzelmassnahmen zur Verbesserung und Vereinfachung des Gesetzes im Modul “Steuergesetz” der Vernehmlassungsvorlage (Ziff. 3.1.1).

3.4.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Das Modul “2 Sätze” hat keine spürbaren Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden. Soweit es sich um steuerpflichtige Dienststellen handelt, haben sie die Änderungen im Gesetz und dabei insbesondere die Änderungen im Steuersatz zu vollziehen. Sie sind dabei nicht besser und nicht schlechter gestellt als die übrigen steuerpflichtigen Personen.

Die Kantone und Gemeinden sind allerdings auch betroffen von der Aufhebung der Ausnahmen im Gesundheits-, Sozial-, Bildungs- und Kulturbereich. Diese Aufhebung sollte keine Verteuerung der Leistungen in diesen Bereichen zur Folge haben, da zu erwarten ist, dass die neu auf den Leistungen lastende und den Abnehmern überwälzte Steuer durch die wegfallende taxe occulte im Wesentlichen kompensiert wird. Des Weiteren ist damit zu rechnen, dass die Defizite in diesen Bereichen nicht grösser werden und kein zusätzlicher Subventionsbedarf geltend gemacht werden wird.

3.4.4 Auswirkungen auf die privaten Haushalte

Die Überwälzungsmechanismen der MWST werden in Ziffer 3.2.4 dargestellt. Dort wird auch ausgeführt, wie die Auswirkungen der MWST-Reform auf die Haushalte berechnet werden.

Mit dem Reformvorschlag werden die meisten ausgenommenen Leistungen neu steuerbar zum reduzierten Satz. Dies hat folgende Auswirkungen:

∑ Der Anteil der Ausgaben der Haushalte, welche vollumfänglich mit der MWST

belastet sind, nimmt zu;

∑ Durch die Verbreiterung der Steuerbasis nimmt die taxe occulte ab.

Einige Leistungen, die bisher dem Normalsatz unterlagen, werden neu zum reduzierten Satz besteuert (z. B. gastgewerbliche Leistungen [ohne alkoholische Getränke]). Auf der anderen Seite werden gewisse bisher reduziert besteuerte Leistungen (z. B. Bücher, Zeitungen, Fernsehkonzession) neu dem Normalsatz unterstellt.

Die komparativ-statischen Berechnungen basieren auf der Annahme, dass Steuersenkungen beziehungsweise -erhöhungen vollumfänglich an die Kunden weiter gegeben werden. Zur Anwendung kommt ein Zusammenzug der Einkommens- und Verbrauchserhebungen der Jahre 2000 bis 2002 des Bundesamtes für Statistik. Wie nachfolgende Tabelle aufzeigt, bewegt sich die Mehrbelastung der Haushalte in sehr engen Grenzen. Ausserdem weisen die Berechnungen - aus den in Ziffer 3.2.4 dargelegten Gründen - die Belastung zu hoch aus. Für die Gesamtheit der inländischen Haushalte ergibt sich im Modul „2 Sätze“ nämlich keine Mehrbelastung.