Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 311 Seiten

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gen und Senkungen des Steuersatzes sowie der Wegfall der taxe occulte211 bei den bisher unecht befreiten und nun zum reduzierten Satz steuerbaren Leistungen vollumfänglich auf die Konsumentenpreise durchschlagen.

Nachfolgender Tabelle kann entnommen werden, dass im Jahr nach der Einführung des Moduls „2 Sätze“ mit einer Erhöhung der Konsumentenpreise um lediglich 0,042 Prozent zu rechnen ist, dass die Konsumentenpreise also praktisch unverändert bleiben:

Auswirkungen des Moduls "2 Sätze" auf den Landesindex der Konsumentenpreise Gewicht Neuberechneter Veränderung Beitrag Index in % Total 100.000 100.0417 0.042 0.042

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 10.998 100.9766 0.977 0.107 Alkoholische Getränke und Tabak 1.962 100.0000 0.000 0.000 Bekleidung und Schuhe 4.259 100.0000 0.000 0.000 Wohnen und Energie 25.175 100.0053 0.005 0.001 Hausrat und laufende Haushaltführung 4.335 99.9855 -0.014 -0.001 Gesundheitspflege 16.719 100.1960 0.196 0.033 Verkehr 10.286 100.0000 0.000 0.000 Nachrichtenübermittlung 2.636 100.1315 0.132 0.003 Freizeit und Kultur 9.242 101.4530 1.453 0.134 Erziehung und Unterricht 0.663 102.0907 2.091 0.014 Restaurants und Hotels 9.009 97.2182 -2.782 -0.251 Sonstige Waren und Dienstleistungen 4.716 99.9968 -0.003 0.000

Zudem hat sich sowohl beim Übergang von der Warenumsatzsteuer zur Mehrwertsteuer im Jahre 1995 als auch bei der Erhöhung der Steuersätze zugunsten der AHV im Jahre 1999 gezeigt, dass die Steuererhöhungen nicht vollumfänglich auf die Konsumenten überwälzt werden (können). Gemäss Bundesamt für Statistik konnten im Jahr 1995 nur rund drei Viertel des berechneten maximalen Effektes festgestellt werden und im Jahr 1999 waren es gar nur zwei Drittel. Dies ist nicht weiter verwunderlich, hängen doch die Überwälzungsmöglichkeiten und - notwendigkeiten von den Marktverhältnissen für jedes Gut und jede Dienstleistung ab. Es ist daher anzunehmen, dass auch die bei der Einführung des Moduls „2 Sätze“ entstehenden Steuermehrbelastungen zu nur rund 70 % auf die Konsumenten überwälzt werden würden.

3.4.5 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Ausführungen zu den volkswirtschaftlichen Effekten des Abbaus der unechten Befreiungen im Rahmen des Moduls “Einheitssatz” gelten auch für das Modul “2 Sätze”. Im Unterschied zum Modul “Einheitssatz” existieren im Modul “2 Sätze” hingegen zwei Steuersätze, wobei die Satzdifferenzierung sozialpolitisch begründet wird. Durch die Besteuerung von Gütern des Grundbedarfs zum reduzierten Satz

211 Die wegfallende taxe occulte wurde von der ESTV geschätzt.