Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten
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Buchhaltungs- und Geschäftsbelege nicht davon tangiert sind. Der Verband der Schweizerischen Uhrenindustrie (232) befürwortet die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist, sofern auch die Bestimmung im OR angepasst würde.
Die FDP (47), Economiesuisse (68), die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (228) und die Aktion Liberaler Aufbruch (490) lehnen die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist ab, da dies der Einheitlichkeit des Rechts entgegenläuft. Die SP (56) findet den Wunsch nach Verkürzung der Aufbewahrungsfrist unverständlich, da die Aufbewahrung heute kein Problem mehr sein sollte. Ein Abweichen von den allgemeinen Bestimmungen zur kaufmännischen Buchführung im OR für eine bestimmte Art von Belegen ist nicht sinnvoll. Der Autogewerbeverband (73) und die Schweizerische Metall-Union (520) teilen letzteres Bedenken.
Die Treuhand-Kammer (172) will die Aufbewahrungsfrist beibehalten, weil keine Sonderlösungen vorzusehen sind.
Gastrosuisse (181), der Schweizer Cafetier Verband (434) und mehrere kantonale Verbände aus der Gastronomie beantragen, mindestens die im E-MWSTG zur Diskussion gestellte Frist von fünf Jahren umzusetzen.