Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten

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Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlasser hält dafür, das Meldesystem fakultativ auszugestalten. Die FDP (47) erklärt, dass das Meldeverfahren vorerst freiwillig sein muss, und zwar zumindest solange, als der Staat nicht vollumfänglich die Kosten übernimmt.

Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlasser befürwortet auch ein freiwilliges Meldeverfahren für Grosstransaktionen. Der Autogewerbeverband (73), die Interessengemeinschaft Detailhandel (94), die Treuhand-Kammer (172), der Verband Schweizer Presse (208) und die Schweizerische Metall-Union (520) befürworten ein freiwilliges Meldverfahren für grössere Transaktionen, welches online abgewickelt wird.

3.4.4 Verkürzung der Verjährungsfrist

Zahlreiche Vernehmlasser begrüssen eine Verkürzung der relativen Verjährungsfrist auf drei Jahre. Die CVP (43), der Autogewerbeverband (73), die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (89), der Schweizerische Treuhänder-Verband (148), der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (150), der Verband Schweizer Presse (208), Pro Fonds (209), die Schweizerische Metall-Union (520) und Gastro-Luzern (547) verlangen die Reduktion der Verjährungsfrist auf drei Jahre, um das Risiko der Unternehmer, nicht mehr überwälzbare Mehrwertsteuern nachzahlen zu müssen, zu vermindern. Diese Verkürzung ist in der Motion „Mehrwertsteuer, kürzere Verjährungsfristen für Forderungen“ (05.3799) bereits gefordert worden. Eine kürzere Verjährungsfrist wird zudem die Kontrolldauer verkürzen und damit erlauben, die Zahl der Kontrollen zu erhöhen.

Die FDP (47), Economiesuisse (68), die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (228) und die Aktion Liberaler Aufbruch (490) lehnen die weitere Verkürzung der Verjährungsfrist ab, da dies der Einheitlichkeit des Rechts entgegenläuft. Die SP (56) lehnt die Verkürzung ab, da sie - ohne Erhöhung der Kontrolldichte - befürchtet, dass dies zu Steuerausfällen führen wird und somit auch der Konsument getäuscht wird, wenn die Mehrwertsteuer zwar entrichtet, aber von den Unternehmen nicht abgeliefert wird.

Die Treuhand-Kammer (172) hält den in Artikel 30 Absatz 2 enthaltenen Vorschlag der Verkürzung der Verjährungsfrist auf zwei Jahre bei Kontrollen für besser als eine generelle Verkürzung, da dies auch Auswirkungen auf die rückwirkende Geltendmachung des Vorsteueranspruchs hat.

Gastrosuisse (181), der Schweizer Cafetier Verband (434) und mehrere kantonale Verbände aus der Gastronomie beantragen, mindestens die im E-MWSTG zur Diskussion gestellte Frist von drei Jahren umzusetzen.

3.4.5 Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen

Die Mehrheit der Vernehmlasser befürwortet eine Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Verkaufsbelege von heute zehn auf fünf Jahre. Die Interessengemeinschaft Detailhandel (94) und die Spitäler der Schweiz (206) halten diese Verkürzung für sehr angebracht, weil für grössere Unternehmen die zehnjährige Aufbewahrungsfrist wirtschaftlich kaum mehr praktikabel ist. Weiter soll im Gesetz oder in einer Verordnung der Umfang der aufzubewahrenden Dokumente umschrieben sein, da Artikel 926 Absatz 1 OR auch so ausgelegt werden kann, dass die unteren Ebenen der