Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten

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verband (73), Pro Fonds (209) und weitere Vernehmlasser stehen der Einführung eines gemischten Veranlagungsverfahrens nicht ablehnend gegenüber, wenn dadurch kein „administratives Monster“ geschaffen wird.

3.4.2 Bezugsprovision

Eine Mehrheit der Vernehmlasser lehnt die Ausrichtung einer Bezugsprovision ab. Die SP (56) und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (66) bezeichnen es gar als politische Ungeheuerlichkeit, wenn für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten eine Entschädigung geschuldet ist. Für die Konsumenten ist es doppelt störend, wenn die Leistungserbringer nebst dem Zinsvorteil, den die Unternehmen auf den von den Konsumenten bezahlten Mehrwertsteuerbeträgen haben, auch noch eine Provision erhalten. Gastrosuisse (181) lehnt die Bezugsprovision infolge des schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses einer pauschalen Entschädigung und wegen der notwendigen Steuersatzerhöhung bei einer Entschädigung der effektiven Kosten ab, obschon die abrechnungspflichtigen Unternehmen eindeutig einen Anspruch darauf hätten.

Der Schweizerische Gewerbeverband (65), der Autogewerbeverband (73), das Centre Patronal (77), die Interessengemeinschaft Detailhandel (94), der Schweizerische Treuhänder-Verband (148), die Treuhand-Kammer (172) und die Schweizerische Metall-Union (520) begrüssen grundsätzlich eine Bezugsprovision.

Auf die Frage, ob eine Entschädigung der vollen Kosten oder nur eine symbolische Entschädigung favorisiert wird, wird nur in wenigen Stellungnahmen eingegangen. Die Interessengemeinschaft Detailhandel (94) spricht sich für eine Entschädigung der vollen Kosten aus, der Schweizerische Gewerbeverband (65), der Autogewerbeverband (73), der Schweizerische Treuhänder-Verband (148) und der Thurgauer Gewerbeverband (402) befürworten eine symbolische Entschädigung von beispielsweise Fr. 300.-- pro Jahr. Der Verband Schweizer Presse (208) möchte eine Bezugsprovision im Umfang von einem Prozent des mehrwertsteuerrelevanten Umsatzes. Die Schweizerische Metall-Union (520) befürwortet einen prozentualen Abzug von der Nettosteuerlast, also eine Regelung analog derjenigen bei der Quellensteuer.

Pro Fonds (209) fordert anstelle einer Bezugsprovision, dass sich die Eidg. Steuerverwaltung als kundenorientierte Dienstleisterin und auskunftsorientiertes Kompetenzzentrum auszeichnet.

3.4.3 Ausbau des Meldeverfahrens zwischen steuerpflichtigen Personen

Die Mehrheit der Vernehmlasser befürwortet eine Ausweitung des Meldeverfahrens. Die FDP (47), die Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (228) und die Aktion Liberaler Aufbruch (490) fordern den Ausbau des Meldeverfahrens, weil damit die Nachteile der Allphasenbesteuerung (Betrugs- und Missbrauchsgefahr, Liquiditätsbindung) beseitigt werden können. Die FDP (47) schlägt deshalb die Schaffung eines gemischtwirtschaftlichen Trustcenters vor, welches das Meldeverfahren abwickelt. Die SP (56) möchte den Ausbau des Meldeverfahrens nicht in die vorliegende Mehrwertsteuerreform aufnehmen, da es noch nicht ausgereift ist, hohe Informatikinvestitionen und eher eine Verkomplizierung des Systems mit sich bringt.