Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2006/125: Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer · 120 Seiten

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3 Auswertung der Vernehmlassungen

3.1 Stellungnahmen zu grundsätzlichen Reformfragen

3.1.1 Reformbedarf und Umfang der Revision

Praktisch alle Vernehmlasser erachten den Reformbedarf bei der Mehrwertsteuer als gegeben und begrüssen die Reformbestrebungen des Bundesrates. Unisono werden die unzureichende Rechtssicherheit, die bis vor kurzem noch sehr formalistische Gesetzesinterpretation durch die Eidg. Steuerverwaltung und die Gerichte, die mangelnde Kundenorientierung der Eidg. Steuerverwaltung sowie die übermässige administrative Belastung der KMU durch die Mehrwertsteuer bemängelt. Die Kantone weisen ausserdem darauf hin, dass mit Einführung der Mehrwertsteuer die finanzielle Belastung der Kantone zugunsten des Bundes um insgesamt 2 bis 4 Milliarden Franken zugenommen habe, was rechtsstaatlich problematisch sei.

Die FDP (47), Economiesuisse (68) und einige weitere Wirtschaftsverbände finden die Reform-Vorlage eine materiell gute Grundlage für das Vorhaben, die Mehrwertsteuer total zu revidieren. Der modulare Aufbau ist beizubehalten, da damit die Möglichkeit geschaffen wird, im Falle schwieriger Auseinandersetzungen bei den anderen Modulen trotzdem ohne Verzögerung das Modul „Steuergesetz“ umsetzen zu können. Die Befürworter versprechen sich von der Revision eine spürbare Entlastung der steuerpflichtigen Unternehmen, mehr Rechtssicherheit für die Unternehmen und Verfahrensgerechtigkeit zwischen den Unternehmen und der Eidg. Steuerverwaltung, eine weitere Verbesserung der Beziehung zwischen den Unternehmen und der Eidg. Steuerverwaltung sowie eine Steigerung der Entrichtungswirtschaftlichkeit. Diese Verbesserungen bewirken eine nachhaltige Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Die Aufkommensneutralität (keine Steuermehreinnahmen), die Wettbewerbsneutralität und die Standortattraktivität sind die Eckwerte der Reform. Einige Vernehmlasser wie die EDU (45) und die FDP (47) betonen ausdrücklich, dass die Reform haushaltneutral zu erfolgen hat, ohne nicht gegenfinanzierte Mehrwertsteuerertragsausfälle zu Lasten des Bundeshaushaltes. Die FDP (47) schlägt zu diesem Zweck vor, dass der Bundesrat fünf Jahre nach Inkraftsetzung des neuen Gesetzes über die Fiskalneutralität Bericht erstattet und gestützt auf diese Erkenntnisse Massnahmen vorschlägt.

Die Grünen (48), die PdAS (53), die Christoffel Blindenmission (215) sowie der Schweizerische Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (290) sprechen sich gegen eine Reform der Mehrwertsteuer aus. Einzelne weitere Vernehmlasser, insbesondere aus dem sozialen Bereich, wenden sich zwar nicht gegen eine Reform des Gesetzes, betonen aber, dass das Malaise im Vollzug der Mehrwertsteuer kein Problem des Gesetzes ist, sondern mittels einer besseren und klareren Praxis behoben werden muss.

Die grosse Mehrheit der Vernehmlasser, namentlich sämtliche Kantone und die Wirtschaftsverbände, sowie Stimmen aus Industrie, Handel und Gewerbe, aus der Finanz- und Versicherungsbranche, der Immobilien- und der Medienbranche haben eine klare Präferenz für eine umfassende Revision des Gesetzes gegenüber einer Teilrevision.

Der Schweizerische Treuhänder-Verband (148), der Schweizerische Verband für Rechnungslegung und Controlling (152), der Schweizerische landwirtschaftliche Treuhänderverband und der Verband der Schweizerischen Agrotreuhänder (270), Konsumenten-Organisationen (Associazione Consumatrici della Svizzera Italiana