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Vernehmlassung 2006/23: Teilrevision der Strahlenschutzverordnung, der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung und der Dosimetrieverordnung · 25 Seiten

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Ausbildungsziel Minimale Voraussetzungen

Chiropraktorinnen/Chiropraktoren

Sachkunde, bzw. Sachverstand für Diplom eines vom Bundesrat diagnostische Anwendungen: anerkannten Ausbildungsinstitutes

gemäss der Krankenpflege-

Leistungsverordnung vom

29. September 19957 (Artikel 40)

Medizinische Praxisassistentinnen und Praxisassistenten

Sachkunde für erweiterte konventionelle Abgeschlossene Ausbildung als Aufnahmetechniken: medizinische Praxisassistentin oder

Praxisassistent. Nachweis eines Praktikumplatzes für die klinische Ausbildung in der erweiterten konventionellen Aufnahmetechnik

Übriges medizinisches Personal:

(Art. 15 Bst e StSV)

Sachkunde für Aufnahmetechniken Abgeschlossene Berufsausbildung im Thorax und Extremitäten: medizinischen Bereich wie z. B.

Pflegefachfrau, Pflegefachmann, medizinische Laborantinnen und Laboranten oder eine gleichwertige Ausbildung

Zahnmedizinische Assistentinnen und Assistenten mit dem Diplom der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO-Diplom)

Sachkunde für zahnmedizinische Abgeschlossene Ausbildung als Aufnahmetechniken: zahnmedizinische Assistentin oder

zahnmedizinischer Assistent (SSO-Diplom)

Sachkunde für erweiterte konventionelle Abgeschlossene Ausbildung nach Aufnahmetechniken: Tabelle 1A

Dentalassistentinnen und Dentalassistenten

Sachkunde für erweiterte konventionelle Abgeschlossene Berufsausbildung als Aufnahmetechniken: Dentalassistentin oder Dentalassistent

7 SR 832.112.31