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Vernehmlassung 2006/23: Teilrevision der Strahlenschutzverordnung, der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung und der Dosimetrieverordnung · 25 Seiten
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Ausbildungsziel Minimale Voraussetzungen
Chiropraktorinnen/Chiropraktoren
Sachkunde, bzw. Sachverstand für Diplom eines vom Bundesrat diagnostische Anwendungen: anerkannten Ausbildungsinstitutes
gemäss der Krankenpflege-
Leistungsverordnung vom
29. September 19957 (Artikel 40)
Medizinische Praxisassistentinnen und Praxisassistenten
Sachkunde für erweiterte konventionelle Abgeschlossene Ausbildung als Aufnahmetechniken: medizinische Praxisassistentin oder
Praxisassistent. Nachweis eines Praktikumplatzes für die klinische Ausbildung in der erweiterten konventionellen Aufnahmetechnik
Übriges medizinisches Personal:
(Art. 15 Bst e StSV)
Sachkunde für Aufnahmetechniken Abgeschlossene Berufsausbildung im Thorax und Extremitäten: medizinischen Bereich wie z. B.
Pflegefachfrau, Pflegefachmann, medizinische Laborantinnen und Laboranten oder eine gleichwertige Ausbildung
Zahnmedizinische Assistentinnen und Assistenten mit dem Diplom der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft (SSO-Diplom)
Sachkunde für zahnmedizinische Abgeschlossene Ausbildung als Aufnahmetechniken: zahnmedizinische Assistentin oder
zahnmedizinischer Assistent (SSO-Diplom)
Sachkunde für erweiterte konventionelle Abgeschlossene Ausbildung nach Aufnahmetechniken: Tabelle 1A
Dentalassistentinnen und Dentalassistenten
Sachkunde für erweiterte konventionelle Abgeschlossene Berufsausbildung als Aufnahmetechniken: Dentalassistentin oder Dentalassistent