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Vernehmlassung 2006/23: Teilrevision der Strahlenschutzverordnung, der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung und der Dosimetrieverordnung · 25 Seiten
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Sachkunde erlaubte Tätigkeit
Bedienung therapeutischer Röntgenanlagen, medizinische Teilchenbeschleuniger und Bestrahlungseinheiten unter der verantwortlichen Leitung eines sachverständigen Arztes oder Medizinphysikers.
Arbeiten mit offenen radioaktiven Quellen im Arbeitsbereich Typ B unter der verantwortlichen Leitung eines Sachverständigen.
Medizinische Praxisassisten- Bedienung von Röntgenanlagen für humantin/medizinischer Praxisassistent medizinische Diagnostik unter der verant-
wortlichen Leitung eines sachverständigen Arztes. Es sind Aufnahmen des Thorax und des Extremitätenskelettes erlaubt. Durchführung der Konstanzprüfung.
Tiermedizinische Praxisassisten- Bedienung von Röntgenanlagen für tiertin/tiermedizinische Praxisassistentin medizinische Diagnostik unter der verant-
wortlichen Leitung einer sachverständigen Tierärztin oder eines sachverständigen Tierarztes.
Übriges medizinisches Personal,
welches medizinische Röntgen-
aufnahmen erstellt
a. Thorax- Bedienen von Thorax-Reihenunter-
Reihenuntersuchungen suchungsanlagen unter der verantwortlichen Leitung eines sachverständigen Arztes.
b. Densitometrie Bedienung von Geräten für knochendensitometrische Bestimmungen unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes.
c. Humanmedizin Bedienung von Röntgenanlagen für humanmedizinische Diagnostik unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes. Es sind Aufnahmen des Thorax und des Extremitätenskelettes erlaubt. Durchführung der Konstanzprüfung.
Dentalhygieniker(in Bedienung zahnmedizinischer Röntgenan-
lagen unter der verantwortlichen Leitung eines sachverständigen Zahnarztes. Es sind nur Aufnahmen im Bereich des Gesichtsschädels erlaubt.
Dentalassistent/in Bedienung zahnmedizinischer Röntgenan-
lagen unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Zahnärztin oder